GRUR-RR – Geburtstagsrabatt
Vorliegend hatte unsere Mandantin zu ihrem fünfjährigen Firmenjubiläum eine Geburtstagsrabattaktion gestartet. Der Kläger sah darin eine irreführende Alterswerbung und stützte sich darauf, dass unsere Mandantin die Firma erst kurz vor der Werbeaktion übernommen hatte und nicht selbst das Unternehmen seit 5 Jahren betreibt. Laut des OLG Hamm kommt es hierauf jedoch nicht an. Entscheidend ist nicht die Identität des Unternehmensträgers, sondern vielmehr die Kontinuität des Unternehmens an sich. Da das Unternehmen bereits seit fünf Jahren unter demselben Namen und am selben Standort dieselben Produkte vertreibt, liegt keine Irreführung vor. Auch stellten die Richter klar, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Gerichtsstand nach den Erfolgsaussichten ausgewählt wird.
Mit der vorgenannten Veröffentlichung in der GRUR-RR ist das von uns erstrittene Urteil auch in juristischen Fachkreisen auf nicht unerhebliche Beachtung gestoßen.
Das entsprechende Urteil finden sie auf der Seite 239 in der Ausgabe 7/2012 der Zeitschrift „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht – Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR)“.