Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung des eCommerce-Rechts im Jahr 2011 – Teil 3/3

08. Mai 2012
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In den ersten beiden Teilen unserer Artikelserie zum eCommerce-Recht haben wir Ihnen bereits u.a. die aktuelle Rechtsprechung zur 40-Euro-Klausel, den Anforderungen an ein Garantieversprechen, der Angabe von Lieferkosten und der Impressumspflicht für Fanseiten auf Facebook aufgezeigt.

Im letzten Teil dieser Serie werden wir Ihnen darlegen, wie die Gerichte z.B. zur Werbung mit Markenlogos, dem nachträglichen Ausschluss der Gewährleistung, der Zulässigkeit von Ersatzzustellungen an Nachbarn und zu Google AdWords entschieden haben.

In den ersten beiden Teilen unserer Artikelserie zum eCommerce-Recht haben wir Ihnen bereits u.a. die aktuelle Rechtsprechung zur 40-Euro-Klausel, den Anforderungen an ein Garantieversprechen, der Angabe von Lieferkosten und der Impressumspflicht für Fanseiten auf Facebook aufgezeigt.

Im letzten Teil dieser Serie werden wir Ihnen darlegen, wie die Gerichte z.B. zur Werbung mit Markenlogos, dem nachträglichen Ausschluss der Gewährleistung, der Zulässigkeit von Ersatzzustellungen an Nachbarn und zu Google AdWords entschieden haben.

Werbung mit Markenlogos

Für den Betreiber eines Online-Shops stellt sich im Rahmen der Werbung die Frage, ob er mit Logos der Markenhersteller für seinen eigenen Web-Auftritt werben darf. In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof vom April 2011 (Urteil vom 14.04.2011 – Az.: I ZR 33/10) platzierte eine unabhängige Reparaturwerkstatt in einer Werbeanzeige das Logo eines Autoherstellers, um damit für seine eigenen Dienstleistungen zu werben.

Grundsätzlich könne der Inhaber einer Marke zwar einem Dritten nicht untersagen die Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Dienstleistung zu benutzen (§ 23 Nr. 3 MarkenG). Allerdings kam der BGH zu dem Ergebnis, dass in einem solchen Fall von einer Markenrechtsverletzung auszugehen sei, da nicht notwendigerweise auf die Bildmarke des Autoherstellers Bezug genommen werden müsse, sondern genauso gut die Wortmarke hätte Verwendung finden können.

Es kommt daher darauf an, welche Form der Benutzung die schützenswerten Interessen des Markeninhabers weniger beeinträchtigt. Der sicherste Weg ist die Zustimmung des Markeninhabers einzuholen.

» zum Urteil des BGH vom 14.04.2011 – Az.: I ZR 33/10

Kein Anspruch des Verbrauchers auf Ersatzlieferung

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem Urteil von Ende Mai (Urteil vom 24.05.2011 – Az.: AI-2 U 177/10), dass Verbraucher keinen Anspruch auf die erneute Lieferung einer Ware haben, wenn diese zuvor auf dem Transportweg untergegangen ist. Im konkreten Fall war ein Teil einer Bestellung beim Versand gestohlen worden, woraufhin der Käufer die erneute Lieferung verlangte. Diesem Klagebegehren gaben die Richter des OLG Hamm allerdings nicht statt.

Bereits mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen habe der Händler das seinerseits Erforderliche getan, sodass sich die Leistungsverpflichtung auf diese Ware beschränke. Werde der Artikel auf dem Transportweg gestohlen, so werde der Händler von seiner Leistungspflicht frei. Zwar lag hier ein Verbrauchsgüterkauf vor, wonach die Transportgefahr der Ware bis zur Übergabe an den Verbraucher beim Händler liege gem. §§ 447, 474 BGB.  Allerdings gehe es vorliegend um die Preisgefahr, und gerade nicht um die Sachgefahr.

Dementsprechend konnte der Käufer zwar nicht die erneute Lieferung der Kaufsache verlangen. Jedoch konnte er die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

» zum Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2011 – Az.: AI-2 U 177/10

Nachträglicher Ausschluss der Gewährleistung entgegen Angaben in eBay

In einem Fall vor dem Kammergericht Berlin Juni 2011 (Urteil vom 17.06.2011 – Az.: 7 U 179/10) bot ein Verkäufer auf eBay ein Gebrauchtfahrzeug als „scheckheftgepflegt“ an, das über eine „qualitativ hochwertige Autogasanlage“ verfüge und dessen Motorisierung „professionell“ geändert worden sei.

Weil dies aber tatsächlich nicht der Fall war, trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück. Der Verkäufer weigerte sich den Vertrag rückabzuwickeln, da die Parteien in einem (späteren) Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss vereinbarten.

Das Kammergericht Berlin entschied, dass es sich bei vorstehend genannten Angaben nicht nur um bloße Werbeanpreisungen gehandelt habe, sondern vielmehr um eine Beschaffenheitsvereinbarung. Die ausdrückliche Vereinbarung einer Beschaffenheit werde aber nicht von einem Gewährleistungsausschluss erfasst.

Händler auf eBay haften für fehlerhafte Artikelbeschreibungen nach Ansicht der Richter des KG Berlin zumindest dann, wenn es sich dabei um eine Beschaffenheitsvereinbarung handelt – auf den Gewährleistungsausschluss kommt es hier dann nicht an.

» zum Urteil des KG Berlin vom 17.06.2011 – Az.: 7 U 179/10

„Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden“

Ein Händler bat in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen darum, dass die Ware beim Rückversand (etwa bei Ausübung eines Widerrufsrechts) in der Originalverpackung zurückgesendet wird.

Das LG Hamburg sah dies in einer Entscheidung von Anfang 2011 (Urteil vom 06.01.2011 – Az.: 327 O 779/10) als zulässig an, da hierdurch nicht unzulässigerweise das Widerrufsrecht eingeschränkt werde. Dies gelte jedenfalls dann, wenn ein Durchschnittsverbraucher bei der Formulierung in den AGB davon ausgehe, dass die Aufforderung unverbindlich sei und keine Bedingung hinsichtlich der Ausübung des Widerrufsrechts darstelle.

Da die Rechtsprechung derartige „Bitten“ jedoch unterschiedlich bewertet, ist seitens der Händler Vorsicht mit der Verwendung derartiger Klauseln geboten.

» zum Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011 – Az.: 327 O 779/10

Ersatzzustellung beim Nachbarn

Das OLG Köln, Urteil von 02.03.2011 – Az.: 6 U 165/10 verkündete ein Urteil, nachdem Online-Händler ggf. bei ihrem Paket- und Postdienstleister leichter für untergegangene Sachen Regress nehmen können.

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Logistikunternehmen, wonach der Paket- und Postdienstleister eine Ersatzzustellung beim Nachbarn vornehmen darf, ist (ggü. Verbraucher) unwirksam. Es fehlt eine Verpflichtung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass der tatsächliche Empfänger über die Ersatzzustellung informiert wird.

» zum Urteil des OLG Köln vom 02.03.2011 – Az.: 6 U 165/10

“Lieferung innerhalb 24 Stunden” und Google AdWords

Im Rahmen von Google AdWords Anzeigen beschränken sich viele Händler auf Grund der beschränkten Zeichenzahl darauf, mit nur wenigen Schlagwörtern zu werben. So warb ein Händler in einem schließlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall mit der Aussage „Lieferung innerhalb von 24 Stunden“.

Obwohl diese Lieferzeit an einschränkende Bedingungen geknüpft war, sah der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung von Mai 2011 (Urteil vom 12.05.2011 – Az.: I ZR 119/10) es als nicht irreführend und damit als zulässig an, sofern sich die Bedingungen noch in einem Rahmen bewegen, mit welchem ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher rechnet, so die Richter des BGH. So wurden die beworbenen Druckerpatronen nur dann am Folgetag geliefert, wenn die Bestellung bis 16:45 Uhr einging; eine Auslieferung erfolgte im Übrigen nicht am Sonntag.

Es handele sich um eine erkennbar unvollständige Kurzangabe, die – ähnlich einer Überschrift – dazu einlade, die ausführliche und präzise Information zur Kenntnis zu nehmen, auf die der Link verweist. Darüber hinaus rechne der Verbraucher aufgrund von Erfahrungen mit dem 24-Stunden-Lieferservice anderer Unternehmen, nur mit einem Lieferservice, wie er auf der Startseite des Internetauftritts beschrieben werde.

» zum Urteil des BGH vom 12.05.2011 – Az.: I ZR 119/10

Fazit:

Wie diese Artikelserie zeigt gab es für den Online-Handel im Jahr 2011 eine Reihe von bedeutenden und weitreichenden Entscheidungen, die von Betreibern von Online-Shops in jedem Fall beachtet werden sollten, damit sie sich auch künftig weiterhin rechtskonform verhalten. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch im Jahr 2012 eine Menge an wegweisenden Entscheidungen in der Rechtsprechung gefällt werden, die Sie selbstverständlich wie gewohnt in den News von kanzlei.biz vorfinden.

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