Abo-Fallen, Telefon-Abzocke und Email-Abmahnungen

27. April 2012
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Skrupellose Geschäftemacher nutzen die Unaufmerksamkeit mancher Menschen aus. Sie versuchen im Internet, per Telefon oder mittels Email die Menschen abzuzocken.

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über drei aktuelle Abzockmethoden gegeben.

Skrupellose Geschäftemacher nutzen die Unaufmerksamkeit mancher Menschen aus. Sie versuchen im Internet, per Telefon oder mittels Email die Menschen abzuzocken.

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über drei aktuelle Abzockmethoden gegeben.

Abofalle

In Hamburg wurden kürzlich die Betreiber einer Abo-Fallen-Seite zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Bei einer Abofalle schließt der Internetuser unbeabsichtigt kostenpflichtige Abonnements ab. Die Internetseite ist dabei bewusst so gestaltet, dass der User nicht erkennt, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag schließt. U.a. wurde deshalb die sogenannte „Buttonlösung“ geschaffen.

Ein Vertrag wird hierbei regelmäßig nicht geschlossen, da keine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile vorliegt. Weitere Verteidigungsmöglichkeiten sind die Anfechtung, der Widerruf oder die Kündigung eines etwaig geschlossenen Vertrags.

Strafrechtlich handelt es sich um einen Betrug (§ 263 StGB). Das LG Hamburg stellte in diesem Zusammenhang darauf ab, dass mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen der Internetuser darüber getäuscht werde, dass er eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sei. Tatsächlich sei jedoch kein Vertrag zustande gekommen (Link zur Pressemitteilung).

Telefon-Abzocke

Jüngst wurden in Mannheim die Mitglieder einer Betrügerbande zu zwischen eineinhalb und fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Zielgruppe dieser Telefon-Abzocke waren vor allem Senioren. Die Bande übersandte irreführende Postwurfsendungen, in denen mitgeteilt wurde, dass man angeblich Wertpunkte gewonnen habe. Außerdem wurden scheckähnliche Formulare mit der Aufforderung übersandt, sich umgehend zu melden damit der Scheckbetrag dem Konto gutgeschrieben werden könne. Absender war angeblich das „Zentrum für Wertscheckbuchung“ oder das „bundesweite Wertpunkte-Verwaltungsinstitut für Sondergewinne und Unterstützungsgelder“.

Sodann musste man, um den angeblichen Gewinn einzulösen, sich unter einer kostenpflichtigen 0900-Nummer registrieren. Dort wurden die Senioren mittels einer siebzehnminütigen Ansage in der Leitung gehalten, die bis zu 50 EUR kosten konnte. Selbstverständlich gewannen die meisten Senioren nichts.

Abmahnungen per Email

Massenabmahnungen im Bereich des Filesharings, werden bereits seit längerem kontrovers diskutiert. Allerdings pervertieren in letzter Zeit dreiste Trittbrettfahrer dieses „Geschäftsmodell“.

In fürchterlichem Deutsch und mit rechtlich falscher Begründung werden Abmahnungen per Email verschickt. In der Regel sollen die Empfänger einen kleinen Betrag in Höhe von 100 – 200 EUR wegen der angeblichen Teilnahme an einem P2P-Netzwerk zahlen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird regelmäßig nicht gefordert. Allerdings wird mit „Unannehmlichkeiten“ gedroht etwa mit einer Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft oder mit einem strafrechtlichen Verfahren.

Fazit

Für den Laien ist es schwierig eine seriöse Forderung von einer unseriösen zu unterscheiden. Insoweit man etwa eine seriöse Abmahnung als unseriös einschätzt und untätig bleibt, können schnell substantielle Kosten entstehen. Daher ist es ratsam eine Abmahnung, ein Inkassoschreiben oder ein sonstiges Forderungsschreiben anwaltlich prüfen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu stehen.

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