Gesichtserkennung auf Facebook: Tatsächlich vorteilhaft?

25. September 2019
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
609 mal gelesen
0 Shares
Fotolia_175330660: 3D Scan für biometrische Gesichtsscans

Die Gesichtserkennung auf Facebook ist nun auch in der EU zurück. Grund dafür seien die geänderten Nutzereinstellungen von Facebook am Maßstab der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach soll es den Facebook-Nutzern möglich sein, frei zu entscheiden, ob sie die Funktion der Gesichtserkennung nutzen möchten oder nicht. Auch im Falle einer zustimmenden Entscheidung könne die Funktion nachträglich in den Einstellungen deaktiviert werden. Die Gesichtserkennung soll vor allem zum Schutz der Nutzer beitragen. So werden die Anwender der Gesichtserkennung nunmehr automatisch benachrichtigt, sobald sie auf einem Foto oder einem Video gezeigt werden, welches veröffentlicht wurde.

Funktionsweise

Zukünftig sollen Facebook-Nutzer also automatisch benachrichtigt werden, sobald sie auf einem Foto erkannt werden. Wie das möglich sein soll?

Facebook hat die Nutzereinstellungen geändert. Bei dem bisherigen Konzept wurden User zur Markierung auf Fotos, die veröffentlicht wurden, vorgeschlagen. Dieses Konzept gibt es nicht mehr. Die neue Funktion soll es ermöglichen, dass Fotos und Videos automatisch gescannt werden und dadurch die Gesichter der Nutzer- und Nutzerinnen identifiziert werden. Laut Facebook werden die einzelnen Bildpunkte von denjenigen Fotos und Videos, auf welchen Personen bereits markiert wurden, analysiert. Im nächsten Schritt werde eine Art Zahlenkette erstellt, genannt „Templates“. Dadurch soll es möglich sein, Gesichter auf hochgeladenen Fotos automatisiert zu erkennen.

Wenn sich ein Nutzer nach erfolgter Zustimmung für die Gesichtserkennung dafür entscheidet, die Funktion zu deaktivieren, würden die Templates gelöscht werden.

Ziel

Die neue Gesichtserkennung soll vor allem den Vorteil bieten, dass Betrugsfälle reduziert werden. Häufig kommt es dazu, dass Profile kopiert werden und als eigenes ausgegeben werden. Durch die neue automatisierte Technik sollen die Nutzer, sobald ihr Gesicht auf einem Foto oder Video auf Facebook erkannt wird, eine Benachrichtigung erhalten. Facebook bezweckt also vor allem, seine Nutzer umfassend zu schützen.

Vermeintlicher Vorteil?

Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der von Facebook bezweckte Schutz nicht abschließend ist. Es ist noch immer möglich bei veröffentlichten Bildern, die Sichtbarkeit für andere Nutzer einzuschränken. So würde auch eine Gesichtserkennung keinen abschließenden Schutz gegen Betrugsabsichten gewähren.

Außerdem ist zu beachten, dass es Menschen gibt, die eine gewisse Ähnlichkeit zueinander haben. Fraglich ist demnach zumindest, ob die neue Technik so präzise und sicher sein kann, dass es zu keinen Verwechslungen zwischen Personen kommt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a