Herkunftsangaben nun auch für Industrie und Handwerk geschützt

05. Februar 2026
Click to rate this post!
[Total: 1 Average: 5]
859 mal gelesen
0 Shares
Eine Akte mit der Bezeichnung Markenrecht

Der markenrechtliche Schutz regionaler Herkunftsangaben, den es zunächst nur für Alkohol und Lebensmittel gegeben hat, tritt nun auch für Produkte der Industrie und des Handwerks in Kraft.

Die Umsetzung der EU-Verordnung VO (EU) 2023/2411 in das MarkenG, § 129a MarkenG, ist am 16.01.2026 in Kraft getreten. Über diese Neu-Regelung werden nun auch geografische Herkunftsangaben für Waren der Industrie und des Handwerks markenrechtlich geschützt. Einen solchen Schutz gab es bisweilen nur für Alkohol und Lebensmittel (beispielsweise bayerisches Bier oder Nürnberger Rostbratwürste). Konkret bedeutet dies, dass Produkte, die eine bestimmte Herkunftsangabe machen, auch im genannten Ort hergestellt werden müssen. Dies gilt zum Beispiel nun für Berliner Porzellan.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a