Hey, Pippi Langstrumpf
Entscheidung des LG Hamburg 2020
Der Einigung zwischen der Lindgren-Erbengemeinschaft und der Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft (FKM) stimmte auch die Erbin von Wolfgang Franke zu, dem Verfasser der deutschen Textversion. Dem Übereinkommen ging eine gerichtliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg voraus. Dies hatte 2020 festgestellt, dass der von Franke verfasste Text eine sogenannte unfreie Bearbeitung einer rechtlich geschützten Figur sei. Denn er knüpfe unmittelbar an die Schöpfung von Astrid Lindgren an. Durch die Übernahme von Merkmalen wie Haus, Affe und Pferd bringe der Liedtext zum Ausdruck, dass es sich um die Pippi Langstrumpf handele, die der Zuhörer bereits aus Lindgrens Erzählungen kenne. Somit müssen die Erben der Kinderbuchautorin an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden.
Astrid Lindgren als Mitautorin
Die 2002 verstorbene Astrid Lindgren habe es bereits im Jahr 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich Wolfgang Franke, der Verfasser der deutschen Textversion von „Här kommer Pippi Långstrump“, als alleiniger Autor nenne. Dessen Fassung war durch die im selben Jahr herausgekommene deutsch-schwedische Fernsehserie bekannt geworden. Astrid Lindgren wird der Einigung zufolge nun als Mitautorin des Liedtextes bei der Verwertungsgesellschaft Gema registriert und die Einnahmen werden künftig geteilt. An der Ausschüttung der wegen des Rechtsstreits zurückgehaltenen Einnahmen werden die Lindgren-Erben somit beteiligt. Zudem schlossen die Astrid Lindgren Company und der Musikverlag einen Vertrag über die Auswertungsrechte an der deutschen Liedversion.