H&M verliert Handtaschenstreit gegen Yves Saint Laurent
Begonnen hat alles damit, dass sich das französische Modeunternehmen Yves Saint Laurent (YSL) im Jahr 2006 zwei Muster für Handtaschen beim Europäischen Markenamt hatte eintragen lassen. Gegen diese Eintragung legte das schwedische Modehaus Beschwerde ein, mit dem Ziel, die Löschung der beiden Muster zu erreichen. H&M war der Auffassung, dass die besagten Handtaschen von YSL im Vergleich zu anderen Handtaschen keine Eigenart aufwiesen und einem älteren Muster von ihnen zu sehr ähnelten. Dem stimmte das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) allerdings nicht zu und wies die Klage ab. Daraufhin zog das Modehaus vor das Gericht der Europäischen Union – jedoch ohne Erfolg.
Wie schon das HABM wies nun auch das EuG die Klage des schwedischen Konzerns ab. Nach Auffassung des Gerichts unterscheiden sich die Taschen von YSL und H&M durch ihre Oberfläche, Struktur und Form. Außerdem sei das Modell von H&M durch Nähte in drei Teile geteilt, wodurch gemeinsam mit den Rundungen und Ornamenten auf der Oberfläche der Tasche ein detaillierter Eindruck entsteht. Das Modell von YSL Laurent ist hingegen einfach geformt und wurde aus einem Stück Leder gefertigt. Zudem lasse sich die Tasche von H&M über der Schulter tragen, die von der Konkurrenz aber ausschließlich in der Hand.
Auf Grund dieser Unterschiede, so die Luxemburger Richter, entstehe bei dem Modell von YSL ein anderes Gesamterscheinungsbild, sodass die Muster der Nobelmarke eingetragen werden können.
H&M kann gegen das Urteil innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.