Hollywood gegen KI
Verfahren in Kalifornien
Nach der Klage der New York Times im Dezember 2023 gegen „OpenAI“ und Microsoft, haben sich nun die beiden Filmstudios und Hollywood-Giganten Disney und Universal in den Streit um KI-Software eingeschaltet. Verklagt wird bei der über 100-seitigen Klageschrift die erst 2022 von Mathematiker und Physiker David Holz gegründete KI-Unternehmen Midjourney, das mit einem Gewinn von 300 Millionen US-Dollar allein im vergangenen Jahr zu den größten KI-Bild-Generatoren der Welt zählt.
Der Vorwurf lautet konkret, dass Midjourney Urheberverletzungen begeht und geistiges Eigentum missbraucht, in dem es seine Software mit Inhalten trainiert, die nach amerikanischem Urheberrecht ausschließlich den Hollywood-Produzenten zustehe, wie beispielsweise Bildvergleiche von Kultfiguren wie Spiderman, Homer Simpson oder Shrek im Original und ihren jeweils KI-generierten Doppelgängerbildern. Das Kreieren von Bildern, die auf den Originalen beruhen und das Verbreiten erfolge ohne dass Midjourney einen finanziellen Beitrag geleistet habe oder an der Entwicklung der Charaktere beteiligt gewesen sei.
Bei der Klage handelt es sich laut der New York Times um ein „“Musterbeispiel für Urheberrechts-Trittbrettfahrer und ein Fass ohne Boden des Plagiats“, denn Midjourney werbe auch genau damit, dass es möglich sei, Bilder von den urheberrechtlich geschützten Bildern zu generieren.
Midjourney ist vergangenen Aufforderungen, die Urheberrechtsverletzungen einzustellen, nicht nachgekommen. Grund hierfür ist u.a., dass das Start-Up der Ansicht ist, sich auf das Fair-use-Prinzip berufen zu können, welches besagt, dass wenn es allen zugutekommt, es erlaubt ist, auch geschützte Werke zu Nutzen.
Auswirkungen
Mit Spannung ist die Entscheidung des Bezirksgericht in Kalifornien zu erwarten, denn auch das deutsche Urheberrecht wirft komplexe Fragen auf. Ob die Videogeneratoren-Software eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, hängt neben der Frage welche Handlungen urheberrechtlich relevant sein können auch davon ab, wie viele Verstöße vorliegen.
Nach deutschem Recht können nämlich verschiedene Handlungen urheberrechtlich relevant sein: das Training mit Werken, der technische Vorgang des Generierens eines Bildes, die Anzeige des Bildes an den Nutzer zum Herunterladen und die Veröffentlichung des Bildes in der Galerie von Midjouney könnten einen Verstoß gegen die urheberrechtlichen Grundsätze des Verbreitens und der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken darstellen.