Darf die Apple Watch als klimaneutral beworben werden?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Apple verklagt. Grund hierfür sei mutmaßlich irreführende Werbung, da der Konzern seine Apple Watch, neben weiteren Produkten, als „klimaneutral“ bzw. „CO₂-neutral“ bezeichnet. Diese Aussage wird vom Unternehmen damit gerechtfertigt, dass zum einen ein Großteil der Emissionen bei Herstellung und Transport vermieden werden und zum anderen der Rest kompensiert werde.
Apple musste im Verfahren nun allerdings zugeben, dass bei einem der Projekte nur 25% der Fläche von Eukalyptusanlagen in Paraguay langfristig gesichert sind und der Rest bis 2029 verpachtet ist. Die DUH sieht eine Laufzeit von mehreren hundert Jahren für notwendig, um als effektiven Klimaschutz zu zählen. Das Gericht sieht dies nicht so streng, fordert aber aus Verbrauchersicht eine gesicherte Laufzeit zwischen 2045 oder 2050.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnet Apples Vorgehen als „dreistes Greenwashing und Verbrauchertäuschung“, da solche Plantagen alle 14 Jahre abgeholzt und das Holz größtenteils verbrannt wird. Somit soll kein tatsächlicher Klimaeffekt gegeben sein. Demnach ist Resch optimistisch, im Verfahren zu obsiegen.
Ein Sprecher Apples betont, dass die CO₂-Neutralität ein Ergebnis „branchenführender Innovationen in den Bereichen sauberer Energie und kohlenstoffarmen Designs“ sein und in „sorgfältig ausgewählte naturbasierte Projekte“ investiert werde. Weiter kritisiert Apple Klagen, wie die der DUH, da dies aus Apples Sicht notwendige Klimaschutzmaßnahmen behindern würden.
Eine Entscheidung soll Ende August 2025 verkündet werden.