Influencer vor Gericht: Müssen Tap-Tags als Werbung gekennzeichnet werden?

09. August 2021
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Frau sitzt vor Handykamera und präsentiert Sonnebrille

Mehrere Influencerinnen stehen vor Gericht wegen der Nutzung sogenannter Tap-Tags in ihren Beiträgen, ohne diese als Werbung gekennzeichnet zu haben. Ob Tap-Tags alleine schon eine Werbung darstellen ist umstritten. Bald soll der BGH darüber eine Entscheidung fällen, die für alle Influencer Rechtssicherheit schaffen soll.

Die sozialen Medien sind für viele Leute ein Ort, an dem sie sich entfalten können und andere Menschen an ihrem Leben, Ansichten und Hobbies teilhaben lassen können. Manche machen dies sogar zu ihrem Beruf. Dass Nutzer von Instagram und Co. bei entsprechender Reichweite als sogenannte Influencer ihr Geld verdienen können ist keine Neuheit mehr. Jedoch gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Werbung oder Nicht-Werbung, die von Influencern gepostet wird. Was muss als Werbung gekennzeichnet werden und was nicht?

Der BGH soll über Tap-Tags entscheiden

In den letzten Jahren standen immer wieder Influencer vor Gericht, da sie Schleichwerbung, also Werbung nicht als solche ausreichend gekennzeichnet haben, betrieben haben sollen.

Vor allem im Streit stehen momentan sogenannte Tap-Tags. Das sind Verlinkungen im veröffentlichten Bild, die per Klick zu Websites führen auf denen zum Beispiel, die im Beitrag zusehenden Artikel gekauft werden können.

Der BGH wird nun in dieser Sache entscheiden, was endlich eine einheitliche Reglung für alle Influencer bringen könnte. In den Vorinstanzen wurden nämlich in den Fällen verschiedener Influencer verschiedene Entscheidungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht bei der Verwendung von Tap-Tags gefällt.

Argumente der Influencer

Influencer argumentieren, dass sie die Wichtigkeit der Werbungskennzeichnung sehen, es für sie aber immer noch möglich seien soll ihre Meinungen teilen zu können. Mittlerweile markieren einige Influencer viele ihrer Beiträge als Werbung auch, wenn es keine ist, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Ihnen wird so die Möglichkeit genommen frei nach ihrer persönlichen Empfindung Produkte und Dienstleistungen zu empfehlen.

Auch sei es andere Instagram-Nutzer, die größtenteils aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestehen, durchaus bewusst, dass die Influencer durch Werbung ihr Geld verdienen und das viele Beiträge kommerzieller Natur sind.

Mögliche Lösung durch neues Gesetz

Eine Lösung könnte das neue Gesetzespaket zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht bringen. Zukünftig sollen nämlich nur die Beiträge gekennzeichnet werden müssen, für die auch tatsächlich eine Gegenleistung erfolgt ist.

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