Japan bittet OpenAI um Schutz der Urheberrechte bei KI-Anime-Videos
Der neue KI-Videogenerator „Sora 2“ erzeugt kurze KI-Clips in denen Figuren aus bekannten japanischen Franchises vorkommen. Die japanische Regierung will deshalb gegen OpenAI, aufgrund einer Urheberrechtsverletzung, vorgehen. Sie wendete sich deshalb direkt an OpenAI. Bisher bekamen sie jedoch keine Antwort. Mit „Sora 2“ können Nutzer, Videos mit synchronisierten Dialogen, Soundeffekten und Hintergrundgeräuschen ansehen. Durch kurze Textvorgaben werden diese Videos erstellt und den Nutzern einer eigenen Social-App zugänglich gemacht.
Problem und Forderung Japans
Die japanische Regierung ist sehr stolz auf ihre Mangas und Animes. Sie forderten deshalb OpenAI zu einer Unterlassung, aller Handlungen die eine Urheberrechtsverletzung darstellen, auf. Es besteht die Gefahr, dass die Technologie von „Sora 2“, japanischen Animationsstudios erheblich schaden könnte. Es könnte zu Marktverwirrung führen und den Absatz echter Produkte beeinträchtigen.
Eine Rechtsgrundlage gibt es bislang allerdings nicht. Japan brachte Anfang September dieses Jahres ein neues KI-Gesetz raus, mit dem sie die Nutzung von KI fördern wollen. Darin wird auch auf Umgangsweisen mit problematischer KI-Nutzung eingegangen. Es dürfen keine Strafen bei einer solchen Verletzung verhängt werden, allerdings darf die japanische Regierung Gegenmaßnahmen in Betracht ziehen. Die Firmen mit den Rechten an den Figuren, sollen mehr Kontrolle darüber haben, wie ihre Charaktere genutzt und dargestellt werden.
Bislang hat sich OpenAI noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. In vergangenen Stellungnahmen wies das Unternehmen darauf hin, dass sie ihre Nutzungsrichtlinien regelmäßig anpassen würden und Sicherstellen würden, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu erkennen und zu sperren.

