Keine Chance gegen AdBlock Plus

02. April 2018
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Mann hält Tablet mit AdBlocker-Meldung auf dem Bildschirm

Wieder einmal ist ein Verlag mit einer Klage gegen einen AdBlock Plus Anbieter kläglich gescheitert. Dieses Mal bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht die Entscheidung, die vorher schon zahlreiche andere Gerichte getroffen hatten: Die Verbreitung des Werbeblockers AdBlock Plus stellt nach Ansicht der Richter keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und ist somit weiterhin zulässig.

Der Kampf gegen AdBlock Plus will einfach kein Ende nehmen, schon gar nicht zugunsten der Kläger: Ende März 2018 hatte sich erneut ein Gericht der Meinung vieler anderer Vorgängergerichte angeschlossen und die Verbreitung des Werbeblockers AdBlock Plus als zulässig erachtet. Wieder ist daher ein namhafter Verlag mit dem Versuch gescheitert, gegen gezieltes Werbeblocking vorzugehen.

Nach Ansicht der Richter handele es sich wieder einmal nicht um eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern, da schon kein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem klagenden Verlag und dem AdBlock-Anbieter bestünde. Auch sei das kostenlose Anbieten der Software an die Nutzer keine geschäftliche Handlung im wettbewerbsrechtlichen Sinn.
Ausschlaggebend war wohl auch das Argument, dass die Verlage dem AdBlocking nicht schutzlos ausgeliefert seien: Vielmehr bestünde ihrerseits die einfache Möglichkeit, den Nutzer um das Ausschalten des AdBlockers zu bitten oder Bezahlangebote einzurichten.

Nach Meinung des verklagten Unternehmens liege die Handhabe über den Werbeblocker ohnehin beim endgültigen privaten Nutzer, der sich selbst entscheiden könne, ob er Werbungseinblendungen wünsche oder nicht. Zwar besteht Uneinigkeit darüber, wie viele Nutzer denn nun auf das AdBlocking-Angebot zurückgreifen (erst 10 Millionen, dann 7 Millionen, usw…), allerdings sind laut Angaben des verklagten Anbieters ohnehin nur auf 3,19% der Endgeräte in Deutschland AdBlocker installiert. Nun werfen die Verlage ihren letzten Rettungsanker: Im April wird letztlich der Bundesgerichtshof über die Frage der Zulässigkeit derartiger Werbeblocker eine Verhandlung abhalten. Auf das Ergebnis darf man angesichts der vorherigen Einstimmigkeit der Gerichte gespannt sein.

In der Zwischenzeit liegt die Entscheidung des BGH vor, diese finden Sie hier.

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