Klage gegen Facebook wegen Verstoß gegen DSGVO
Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof, auf Grundlage der seit Ende Mai 2018 anwendbaren europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dass Facebook unter Umständen gemeinsam mit den Betreibern von Fanpage-Seiten der Plattform für die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verantwortlich sind. Daraufhin hätte Facebook eine transparente Vereinbarung mit den Nutzern treffen müssen, wer denn nun die Verantwortung für die Daten der Besucher der Fanpage-Seiten trägt.
Dem nachgekommen ist Facebook allerdings nicht, eine Verletzung der Verbraucherrechte wird bestritten. Statt eine Vereinbarung mit den Nutzern zu treffen, wurden lediglich die Betreiber von Fanpage-Seiten über die Änderungen informiert und die Nutzungsbedingungen für die Betreibe angepasst. In diesen Nutzungsbedingungen heißt es nun: „Du solltest sicherstellen, dass du eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß DSGVO hast, den Verantwortlichen für die Verarbeitung der Seite benennst und jedwede sonstigen geltenden rechtlichen Pflichten erfüllst.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Ansicht, dass Rechtsunsicherheit auf Seiten der Plattformnutzer besteht, da diese nicht nachvollziehen können, was mit ihren Daten passiert und wer dafür verantwortlich ist. Die Rede ist von einer Entziehung der Verantwortung seitens Facebook. Zudem liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, da Facebook der Pflicht, eine Vereinbarung zu treffen, nicht nachgekommen ist.
Mahnungen an Facebook wurden ignoriert, sodass sich die Verbraucherzentrale nun für den Klageweg entschieden hat, um dafür zu sorgen, dass Facebook seinen Pflichten nachkommt und die Verantwortung trägt (Stand: 05.11.2018).