Neues Patent für Alexa: Rückschluss auf den Gesundheitszustand durch Stimmanalyse

27. November 2018
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Lautsprecher auf Tisch

„Wie ist das Wetter heute?“, „Stelle den Wecker auf 6:00“ oder „Mach die Musik leiser“ sind nur einige der vielen Sprachbefehle des virtuellen persönlichen Assistenten „Alexa“. Doch die Funktion von Alexa soll sich in Zukunft nicht mehr nur darauf beschränken, bestimmte Aufgaben auf Befehl hin zu übernehmen. Laut einem neuen Patent soll Alexa nun über die Stimmenanalyse darauf schließen können, ob der Nutzer krank ist und diesem dann gleich entsprechende Medikamente oder Arzneimittel zum Kauf anbieten.

Das US-Patentamt hat dem Patentantrag von Amazon stattgegeben: Über das Mikrofon soll Alexa weitere Zusatzinformationen des Nutzers sammeln und analysieren können. Wenn die Stimmlage vom Normalzustand abweicht oder Töne wie Räuspern oder Husten wahrgenommen werden, könnte dann auf den körperlichen Zustand oder die seelische Verfassung des Nutzers geschlossen werden. Daraufhin sollen dann entsprechende Produkte zum Kauf vorgeschlagen werden.

Solche Rückschlüsse sollen sich jedoch nicht nur aus der Stimmanalyse ergeben. Auch weitere Analyseverfahren sind von dem Patent erfasst, wie zum Beispiel die Auswertung des Browserverlaufs, des Surfverhaltens und weiteren Metadaten.

Rechtliche Bedenken

Ein solches Patent könnte zumindest in Europa jedoch unzulässig sein. Besonders im Hinblick auf den Datenschutz ergeben sich Bedenken: Für eine Analyse dieser Art und die Verarbeitung solcher besonderen Kategorien personenbezogener Daten ist nach Art. 9 DSGVO die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Kleinstes Problem wären hierbei noch Fragen zur Speicherdauer solcher Daten oder wo die Datenverarbeitung überhaupt stattfindet. Erheblicher auf eine mögliche Zulässigkeit hierzulande, könnte der Umstand sein, dass theoretisch auch Stimmen unbeteiligter Dritter, die beispielsweise zu Besuch kommen, aufgenommen und analysiert werden. Auch hier müsste selbstverständlich eine entsprechende Einwilligung der potentiell „Abgehörten“ vorliegen.

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