Klagebefugnis für Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen durch Internetkonzerne

08. Dezember 2021
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
500 mal gelesen
0 Shares
Ein Schloss und die Aufschrift DSGVO werden auf einer Karte von Europa von Sternen umgeben

In einem aktuellen Fall des Europäischen Gerichtshofs zeichnet sich ab, dass zukünftig auch Verbraucherschutzverbände gegen Datenschutzverstöße vorgehen können. Der Generalanwalt gab eine Stellungnahme ab, die für die Klagebefugnis von Verbänden spricht. Facebook sah hierin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil sie Klagen nur von Datenschutzbeauftragten für zulässig erachten.

Hintergrund

Im Mai 2020 hatte der BGH einen klaren Fall über einen Datenschutzverstoß seitens Facebook. Problematisch war die Frage, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war gegen Facebook vorgegangen. Grund waren fehlende Informationen über die Weitergabe und Nutzung von sensiblen Daten bei Online Spielen. Facebook sah einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da nur Datenschutzbeauftragte eine Klagebefugnis bei Datenschutzverstößen haben. Die Frage der Klagebefugnis wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben.

Empfehlung des EuGHs

Der Generalanwalt des EuGHs gab in einer Stellungnahme bekannt, dass Verbände klagebefugt sind. Damit lässt sich bereits abzeichnen, wie das endgültige Urteil ausfallen wird. Mitgliedstaaten der EU sollen Verbänden und Einrichtungen, zum Schutz von Kollektivgütern, eine Klagebefugnis erteilen können. Voraussetzung ist, dass Verbraucher durch den Verstoß in subjektiven Rechten aus der DSGVO verletzt sein könnten. Der einzelne Verbraucher erhält dadurch wesentlich mehr Schutz vor Internet-Giganten wie Facebook.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a