LG Berlin: Werbeslogan „50 % günstiger als Hotels“ ist irreführend
Der Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte warb im Internet mit der Werbeaussage „50 % günstiger als Hotels“. Da die behauptete Ersparnis jedoch nicht durchgängig erreicht wurde, zog die Wettbewerbszentrale in Berlin vor Gericht und beanstandete den Werbeslogan.
Das Landgericht Berlin bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte dem Beklagten mit Urteil vom 14.04.2015 (Az.: 103 O 124/14) die Werbung mit dem beanstandeten Slogan. Bei einer solchen einschränkungslosen Werbeaussage gehe ein Verbraucher davon aus, dass die Appartements stets 50 % günstiger seien als vergleichbare Hotels. Die Ersparnisbehauptung könne auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass die Ersparnisrate von 50 % im Durchschnitt erreicht werde.