Milka wird von Verbraucherschützern auf unlauteren Wettbewerb verklagt
Die Verbraucherschutzzentrale verklagt die Mondelez GmbH auf unlauteren Wettbewerb. Grund für diese Klage stellt die Verringerung des Gewichts der Milka Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm dar. Problem sei dabei, die fehlende Kennzeichnung auf den Verpackungen. Es steht zwar 90 statt 100 Gramm auf der Verpackung, jedoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Verbraucher das sofort erkennen. Noch dazu werden diese Grammangaben von den Verkaufskartons verdeckt. Man erkenne außerdem nur im direkten Vergleich, dass sich die Verpackungsgröße um rund einen Millimeter verkleinert hat. Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Verbraucher diese Änderungen ohne großen Aufwand erkennen können.
Forderungen der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg fordert eine deutliche Kennzeichnung auf der Verpackung für zumindest 6 Monate. Die Verpackungsgröße müsse sich der Inhaltsgröße anpassen und gegebenenfalls auch verkleinert werden. Es solle eine Regelung der Politik eingeführt werden in denen verbindliche Vorgaben gesetzlich geregelt werden. Es sei auch nicht die erste Beschwerde gegen Mondelez dieser Art, in den vergangenen Jahren wurden hunderte Beschwerden bezüglich „Mogelpackungen“ gegen Mondelez eingereicht. Milka-Produkte seien auch schon mehrmals als „Mogelpackung des Monats“ gewählt worden sein. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt auch eine Liste der betroffenen Artikel.
Stellungnahme Mondelez
Mondelez rechtfertigt sich mit dem deutlichen Anstieg der Kakaopreisen und den Kosten der gesamten Lieferkette im Allgemeinen. Sie seien der Meinung, das neue Gewicht sei deutlich gekennzeichnet auf der Vorderseite der Verpackung und die Verbraucher wurden doch auf den Onlinenetzwerken über die Änderungen informiert. Um dennoch wettbewerbsfähig zu bleiben, entschieden sie sich gegen Einsparungen bei der Qualität und für ihre Anpassung des Gewichts.


