Modernisierung der Telekommunikationsdienste: Recht auf schnelles Internet

22. Juni 2020
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RIchterhammer

Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat die Bundesregierung zugesagt, allen Haushalten, den Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu ermöglichen und Verbraucherrechte zu stärken. Nun liegt tatsächlich ein neuer Referentenentwurf für ein neues „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ vor. Der Entwurf von Mitte Mai 2020 sieht vor, dass alle das Recht auf eine schnelle Internetgeschwindigkeit erhalten, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu schaffen.

Gleichwertige Lebensverhältnisse

Ziel der Bundesregierung ist es insbesondere, dass eine „angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ an der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten erreicht wird. Dementsprechend soll nun auch Bewohnern in abgelegenen Gebieten erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, eine entsprechende Breitbandversorgung zu erhalten. In dem Gesetzesentwurf heißt es, dass mindestens die grundlegenden Telekommunikationsdienste, wie beispielsweise E-Mails, Anrufe oder etwa Videoanrufe verfügbar sein müssen. Bis spätestens 2025 sollen dann endgültig alle Haushalte eine Internetgeschwindigkeit von 50 MBit oder sogar mehr haben. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen auch Telekommunikationsunternehmen kräftig mithelfen. So soll die Bundesnetzagentur nach vorheriger Anhörung, die Unternehmen sogar verpflichten können, die entsprechenden Dienste innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen.

Finanzierung mithilfe eines Umlageverfahrens

Damit auch wirklich alle Gebiete ausreichend versorgt werden können, erfolgt die Finanzierung nach einem Umlageverfahren. Laut Entwurf bemisst sich demnach der Anteil der Abgabe, im Verhältnis zum Jahresinlandsumsatz der Unternehmen. Unter bestimmten Bedingungen sollen außerdem die Ausbaukosten, den Unternehmen ausgeglichen werden.

Stärkung der Verbraucherrechte

Auch die Rechte der Verbraucher sollen künftig gestärkt werden: So haben Kundenschutz und Sicherheit oberste Priorität. Kunden soll es weiterhin ermöglicht werden, das Entgelt zu mindern, wenn die vertraglich versprochene Leistung – Internetgeschwindigkeit – nicht geliefert wird.

Neuerung des Mobilfunks

Auch eine Neuerung hinsichtlich des Mobilfunknetzes sei geplant. Folglich soll das lokale Roaming es Netzbetreibern ermöglichen, dass auch Netzwerke der Konkurrenz genutzt werden, was bisher nicht möglich war. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Kunden der Netzbetreiber unzufrieden sind, weil beispielsweise keine ausreichende Versorgung erreicht werden kann.

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