ACLU vs. Clearview: Streit wegen illegaler Gesichtserkennung
Die American Civil Liberties Union ist der Auffassung, dass das Start-up gegen den Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA) von 2008 verstoßen hat. Das Gesetz beinhaltet, dass eine Speicherung und Sammlung von biometrischen Gesichtsdaten ausschließlich mit der Einwilligung des Nutzers erfolgen darf. Demnach sei sowohl das Recht auf Privatsphäre, als auch das Recht auf Anonymität verletzt.
Gefährlichkeit des Überwachungssystems
Die Klage hat die Bürgerrechtsorganisation am Donnerstag, den 28.05.2020, eingereicht. Betroffen sind insbesondere Minderheiten, die als besonders gefährdet gelten. Durch ein illegales Überwachungssystem sei es möglich, die betroffenen Personen bei Veranstaltungen auf einfachste Weise zu identifizieren. Die ACLU bezeichnet eine solche Vorgehensweise nicht nur als gefährlich, sondern als lebensgefährlich. Es ist möglich, gezielt schwächere Personen in der Gesellschaft ausfindig zu machen und zu verfolgen. Laut BIPA droht bei einem Verstoß eine Strafe von bis zu 5000 US-Dollar.
Start-up bestreitet die Vorwürfe
Clearview weist die Anschuldigungen zurück, mit der Begründung, dass es sich bei dem System lediglich um eine Art Suchmaschine handelt, die ausschließlich öffentlich zugängliche Bilder – via Social Media – verwendet. Weiterhin sei der Service von Clearview von bundesweit anerkannten Behörden überprüft worden.
Fehlende Einwilligung
Die BIPA sieht ausdrücklich vor, dass eine Speicherung von biometrischen Informationen nur ausdrücklich mit der Zustimmung der Nutzer erfolgen darf. Folglich dürfe Clearview auch nicht zu Identifizierungszwecken die hochsensiblen Daten auslesen.
Klagen auch in Deutschland möglich
In den USA sind bereits mehrere Klagen gegen Clearview anhängig. Aber auch in Deutschland seien Klagen gegen Clearview wegen etwaigen Urheberrechtsverstößen nicht ganz unwahrscheinlich.