ACLU vs. Clearview: Streit wegen illegaler Gesichtserkennung

17. Juni 2020
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
819 mal gelesen
0 Shares
Gesichtserkennung blonde Frau

Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat Klage gegen das US-Startup-Unternehmen Clearview Al, im Namen von Minderheiten, erhoben. Grund hierfür sei, dass Clearview eine Datenbank angehäuft habe, auf der sich mehrere Milliarden biometrische Gesichtsbilder befänden. Die ACLU bezeichnet einen derartigen Missbrauch von hochsensiblen persönlichen Daten sogar als lebensgefährlich.

Die American Civil Liberties Union ist der Auffassung, dass das Start-up gegen den Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA) von 2008 verstoßen hat. Das Gesetz beinhaltet, dass eine Speicherung und Sammlung von biometrischen Gesichtsdaten ausschließlich mit der Einwilligung des Nutzers erfolgen darf. Demnach sei sowohl das Recht auf Privatsphäre, als auch das Recht auf Anonymität verletzt.

Gefährlichkeit des Überwachungssystems

Die Klage hat die Bürgerrechtsorganisation am Donnerstag, den 28.05.2020, eingereicht. Betroffen sind insbesondere Minderheiten, die als besonders gefährdet gelten. Durch ein illegales Überwachungssystem sei es möglich, die betroffenen Personen bei Veranstaltungen auf einfachste Weise zu identifizieren. Die ACLU bezeichnet eine solche Vorgehensweise nicht nur als gefährlich, sondern als lebensgefährlich. Es ist möglich, gezielt schwächere Personen in der Gesellschaft ausfindig zu machen und zu verfolgen. Laut BIPA droht bei einem Verstoß eine Strafe von bis zu 5000 US-Dollar.

Start-up bestreitet die Vorwürfe

Clearview weist die Anschuldigungen zurück, mit der Begründung, dass es sich bei dem System lediglich um eine Art Suchmaschine handelt, die ausschließlich öffentlich zugängliche Bilder – via Social Media – verwendet. Weiterhin sei der Service von Clearview von bundesweit anerkannten Behörden überprüft worden.

Fehlende Einwilligung

Die BIPA sieht ausdrücklich vor, dass eine Speicherung von biometrischen Informationen nur ausdrücklich mit der Zustimmung der Nutzer erfolgen darf. Folglich dürfe Clearview auch nicht zu Identifizierungszwecken die hochsensiblen Daten auslesen.

Klagen auch in Deutschland möglich

In den USA sind bereits mehrere Klagen gegen Clearview anhängig. Aber auch in Deutschland seien Klagen gegen Clearview wegen etwaigen Urheberrechtsverstößen nicht ganz unwahrscheinlich.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a