Online-Gerichtsverhandlungen zukunftsfähig?

15. Juni 2020
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Mann im Business-Look sitzt vor zwei Bildschirmen und nimmt an einer Videokonferenz mit drei weiteren Personen teil

Die Corona-Krise wirkt sich auch auf die Arbeitsfähigkeit der Justiz aus. Um einen Verfahrensstau, durch die Aufschiebungen von Verfahren, zu verhindern, fordern einige Stimmen aus Justiz und Politik die Erweiterung und Etablierung von virtuellen Gerichtsverhandlungen. Doch für die Digitalisierungsvorschläge gibt es auch Kritik.

Der § 128a ZPO sieht bereits zivilrechtliche Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonaufnahmen vor. Voraussetzung dafür ist jedoch das Einverständnis aller Prozessparteien. Außerdem ist es notwendig, dass die Richter in einem öffentlich zugänglichen Sitzungssaal sitzen. Dadurch seien Probleme, die sich durch die epidemische Lage ergeben nur bedingt gelöst, so die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt.

Ein vorliegender Referentenentwurf aus der Justiz will die entsprechenden Probleme anpacken. Demnach soll künftig die mündliche Verhandlung komplett digital abgehalten werden können und das ohne Richter im Gerichtsaal und ohne Publikum. Kritiker sehen darin einen unverhältnismäßigen Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit.

Aus einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion geht hervor, dass virtuelle Gerichtsverhandlungen nicht zwingend zu einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (§ 169 Abs.1 GVG) führen müssen. Ihr Vorschlag: Teilnahme der Öffentlichkeit per Livestream, wenn die Parteien zustimmen. Dadurch soll der Öffentlichkeitsgrundsatz ergänzt werden.

Technische Ausstattung der Gerichte

An die technische Ausstattung sind im Sinne des Datenschutzes hohe Anforderungen zu stellen. Die Verbindung muss verschlüsselt und absturzsicher sein. Das ist jedoch grundsätzlich, auch ohne Rückgriff auf das landeseigene Netz, nicht problematisch. Deshalb nutzen einige Länder „Skype for business“, womit auch Anwälte über ihren eigenen Browser zugeschaltet werden können. Dafür ist auch keine besondere Hardware notwendig und dadurch ziemlich barrierefrei.

Die Bereitschaft dauerhaft Online-Gerichtsverhandlungen durchzuführen ist hoch, so die Präsidentin des Oberlandesgerichts Schleswig, Uta Fölster. Allerdings ist klar, dass sich nicht jeder Fall für die Online-verhandlung prädestiniert ist. Sind Zeugen zu vernehmen, wird das Gericht von einer virtuellen Verhandlung wohl auch künftig absehen.

Auch die Anwaltschaft begrüßt größtenteils die verstärkte Nutzung von Online-Gerichtsverhandlungen. Dadurch kann einem Anwalt seinen Reiseaufwand erheblich minimieren, denn er kann von seinem Büro aus, an der Verhandlung teilnehmen.

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