Netflix und Co. bald auch auf Reisen nutzbar

07. März 2017
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junge Frau liegt mit ihrem Laptop auf einer Luftmatratze im Meer, im hintergrund eine Yacht

Immer mehr Menschen nutzen neben den klassischen Unterhaltungsmedien wie Radio oder Fernsehen auch Online-Angebote für Filme, Sportevents, E-Books, Videospiele oder Musik. Allerdings waren viele dieser Online-Inhalte bisher auf das jeweilige Heimatland des Nutzers beschränkt. Dies soll sich nun ändern: Künftig sollen die Dienste auch auf Reisen innerhalb der EU uneingeschränkt abrufbar sein.

Bei vielen der bekannten Diensteanbieter greift bislang noch eine Art des Geoblocking, bei welchem der Zugang zu den abonnierten Inhalten im Ausland nicht zugelassen wird. Diese Zeiten sollen von nun an der Vergangenheit angehören, zeigt sich Andrus Ansip (der zuständige Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt) zufrieden mit der nun erzielten Einigung: „Wer zuhause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können.“

Dass diese Entscheidung keinesfalls zu früh kommt, zeigt bereits eine Umfrage aus dem Jahr 2015, bei der es jede zweite Person im Alter zwischen 15 und 39 Jahren für wichtig hielt, dass der Zugang zu abonnierten Inhalten auch dann möglich ist, wenn sie im Europäischen Ausland unterwegs sind. Um Spiele, Bilder, Filme oder Musik auf mobile Geräte herunterzuladen, nutzten im Jahr 2016 bereits 64 % der Europäer das Internet.

Im Mittelpunkt stehen vor allem Online-Inhaltedienste, für die die Anwendung des Urheberrechts von größter Bedeutung ist, wie Videoplattformen (z.B. Netflix, Amazon Prime, HBO Go), Online-Fernsehdienste (z.B. Sky Now TV), Musik-Streamingdienste (z.B. Spotify, Deezer) oder auch Märkte für Onlinespiele (z.B. Steam). Ausschlaggebend für die Abonnenten sei in Zukunft das Urheberrecht in ihrem Heimatland. Die jeweiligen Rechte des Nutzers und dessen hauptsächlicher Wohnsitz sollen dafür von den jeweiligen Anbietern „angemessen und verhältnismäßig“ überprüft werden. Die Anbieter müssen ihre Kunden dabei über die Art des Verifikationsverfahren informieren und deren Daten ausreichend schützen.

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