Oktoberfest doesn´t go Dubai
Das größtes Festival der Welt
Das Oktoberfest in Dubai soll am 7. Oktober beginnen, ein halbes Jahr dauern und mit mehr als 30 Festzelten aufwarten. Mit einer Fläche von 400.000 Quadratmetern würde es die Münchner Wiesn flächenmäßig überbieten. Auf der Website der Veranstaltung wird das Wüsten-Oktoberfest als das größte Festival der Welt angepriesen, zusammen mit Fotos des Oktoberfests in München und dem strittigen Werbeslogan „Oktoberfest goes Dubai“. Nach Meinung der beklagten Organisatoren sei der Begriff „Oktoberfest“ nicht markenrechtlich geschützt und dürfe von jedermann verwendet werden. Eine Assoziation des Wortes „Oktoberfest“ mit München sei zudem nicht zwingend.
LG München: Irreführung und Rufausbeutung
Die sah die Stadt München jedoch anders. Ihrer Ansicht nach wird durch die Formulierung der Eindruck erweckt, das coronabedingt schon zum zweiten Mal abgesagte Münchner Oktoberfest ziehe nach Dubai um. Die zuständige Kammer des Landgerichts bestätigte dies. Der Werbeslogan kann von vielen Menschen derart verstanden werden, dass das Münchner Traditionsfest nach Dubai auweiche oder verlegt werde. Damit würden Verbraucher in die Irre geführt. Zudem werde der gute Ruf des Oktoberfestes in unzulässiger Weise auf die Kopie in Dubai übertragen. Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner meinte dazu, es sei erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfestes ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe.
Berufung noch möglich
Das Urteil verbietet entsprechende Werbung in Deutschland. Zudem dürfen unter der Bezeichnung keine Schausteller und Gastronomen aus Deutschland mehr angeworben werden. Als einstweilige Verfügung ist es sofort vollstreckbar und gilt sofort. Gegen die Entscheidung kann allerdings noch Berufung eingelegt werden.