Pippi Langstrumpf und das Urheberrecht
So hat die Erbengemeinschaft Astrid Lindgren AB Ende 2017 eine Klage gegen die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft sowie die Witwe von Franke erhoben und wegen der Veröffentlichung der deutschen Fassung des Pippi-Langstrumpf-Liedes auf einen entsprechenden Unterlassungsantrag gestellt.
Richter Benjamin Korte erkennt bei dem Text von Wolfgang Franke wegen der deutlichen inhaltlichen Abweichungen vom schwedischen Originaltext einen hohen schöpferischen Eigengehalt. Allerdings komme es nach der vorläufigen Einschätzung des Hamburger Richters darauf gar nicht an. Entscheidend sei, dass die Figur der Pippi Langstrumpf Urheberrechtsschutz genießt und der deutsche Text den sogenannten Charakterschutz von Pippi Langstrumpf verletze. Davon geht der Hamburger Richter aufgrund der Verwendung der für die Figur Pippi Langstrumpf typischen Elemente, wie insbesondere die Bezugnahme auf das „Haus“, den „Affen“ und das „Pferd“ sowie die den Satz „ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“, aus.
Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte das Lied (vorerst) nicht weiterverbreitet werden. Das wäre sehr schade, da das Lied bei vielen sicherlich schöne Kindheitserinnerungen weckt.