Pippi Langstrumpf und das Urheberrecht

15. Juli 2019
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Cartoon Kinder singen im Chor in Musikschule

Viele sind mit den Geschichten über die frechen Pippi Langstrumpf aufgewachsen. Neben den spannenden Erlebnissen von Pippi Langstrumpf ist sicherlich auch das berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied in Erinnerung geblieben. Die deutsche Fassung dieses Lieds, dessen Text 1969 von Wolfgang Franke geschrieben wurde, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Hamburger Landgericht, denn das Pippi-Langstrumpf-Lied könnte gegen geltendes Urheberrecht verstoßen.

So hat die Erbengemeinschaft Astrid Lindgren AB Ende 2017 eine Klage gegen die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft sowie die Witwe von Franke erhoben und wegen der Veröffentlichung der deutschen Fassung des Pippi-Langstrumpf-Liedes auf einen entsprechenden Unterlassungsantrag gestellt.

Richter Benjamin Korte erkennt bei dem Text von Wolfgang Franke wegen der deutlichen inhaltlichen Abweichungen vom schwedischen Originaltext einen hohen schöpferischen Eigengehalt. Allerdings komme es nach der vorläufigen Einschätzung des Hamburger Richters  darauf gar nicht an. Entscheidend sei, dass die Figur der Pippi Langstrumpf Urheberrechtsschutz genießt und der deutsche Text den sogenannten Charakterschutz von Pippi Langstrumpf verletze. Davon geht der Hamburger Richter aufgrund der Verwendung der für die Figur Pippi Langstrumpf typischen Elemente, wie insbesondere die Bezugnahme auf das „Haus“, den „Affen“ und das „Pferd“ sowie die den Satz „ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“, aus.

Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte das Lied (vorerst) nicht weiterverbreitet werden. Das wäre sehr schade, da das Lied bei vielen sicherlich schöne Kindheitserinnerungen weckt.

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