Bußgeld wegen NetzDG-Verstoß: Facebook kommt Transparenzpflichten nicht nach

08. Juli 2019
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roter Hintergrund mit Handy wo ein Beitrag gemeldet wird

Seit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Anfang 2018 gab es bereits diverse Urteile vor allem zur Löschung von Hasskommentaren durch Facebook. So entschied beispielsweise das LG Bamberg dass es keine Hassrede darstellt, wenn ein Facebook-Nutzer zu einer Petitionsunterzeichnung aufruft, daher dürfe ein derartiger Kommentar nicht gelöscht werden. Grund für den Bußgeldbescheid ist jedoch nicht die teils umstrittene Lösch- und Sperrpraxis des Sozialen Netzwerks, sondern ein Verstoß gegen Transparenzpflichten.

Soziale Netzwerke, darunter auch Facebook, werden gemäß § 2 NetzDG dazu verpflichtet, halbjährlich einen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen zu erstellen. Dieser Pflicht sei Facebook nicht ausreichend nachgekommen.

Konkret habe Facebook in dem Bericht für das erste Halbjahr 2018 nur unvollständige Angaben über die eingegangenen Beschwerden gemacht: In dem Bericht wurden nur jene Beschwerden aufgeführt, die über das „NetzDG-Meldeformular“ eingereicht worden sind. Die meisten Beschwerden gingen jedoch über den „Flagging-Meldeweg“ ein, welche jedoch in dem Bericht nicht genannt sind. Kritisiert wird insofern, dass die Angaben nicht ausreichend transparent wären und einen falschen Eindruck über die Anzahl rechtswidriger Inhalte erwecken könnte. Außerdem sei das NetzDG-Formular zu versteckt und damit für Nutzer schwer zu finden.

Das Bundesamt für Justiz hat dahingehend einen Bußgeldbescheid über zwei Millionen Euro gegen Facebook erlassen. Gegen den noch nicht rechtskräftigen Bescheid kann Facebook noch Einspruch einlegen.

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