Presseverlage der VG Media räumen Google eine „Gratiseinwilligung“ zur Rechtenutzung ein
Hintergrund war eine Beschwerde der Verlegerseite gegen Google beim Bundeskartellamt im Streit um das sogenannte Leistungsschutzrecht. Die Verlage wollten Google dazu zwingen, auf Verlagsinhalte zu verlinken und Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht für Lizenzen der VG Media zu leisten. Eine endgültige Entscheidung des Bundeskartellamtes in diesem Streit bleibt jedoch noch abzuwarten.
Als Konsequenz dieser Beschwerde kündigte Google an, die Bildangebote der Verleger ganz aus den Suchergebnissen zu entfernen und die Textdarstellungen auf Links und Überschriften zu reduzieren. Dies setzt die Presseverlage angesichts der Marktmacht Googles von mehr als 90% unter erheblichen Druck, da schwere Umsatzeinbußen drohen. Die erteilte „Gratiseinwilligung“ kann jederzeit zurückgezogen werden, die Verlage sind sich der überragenden Marktstellung Googles und deren Folgen jedoch durchaus bewusst.