Puma und Dolce & Gabbana streiten sich um Plüsch-Badesandalen

24. Juli 2018
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schwarze Plüschsandalen mit Fell

Der Sportartikelhersteller Puma hat vor dem Münchener Oberlandesgericht einen Rechtsstreit um fellbesetzte Badeschlappen gegen Dolce & Gabbana verloren. Demnach darf das italienische Luxuslabel weiterhin seine mit Nerz besetzten Badesandalen für einen Preis von rund 500 Euro verkaufen. Puma hatte dem Luxuslabel vorgeworfen, das Modell kopiert zu haben.

Bei den streitgegenständlichen Badeschlappen handelt es sich um Sandalen mit einer einfarbigen Kunststoffsohle, bei denen der Riemen mit flauschigem Fell besetzt ist. Puma hatte die Badeschlappen in Kooperation mit dem Popstar Rihanna entworfen. Seit 2015 bringt das fränkische Unternehmen zusammen mit der Sängerin Sport-Lifestyle-Kollektionen heraus, darunter auch die besagten Sandalen aus der Frühlings-Sommer-Saison 2016.

Die nun von Dolce & Gabbana vertriebenen Badesandalen sind aus echtem Leder gefertigt, der Riemen besteht aus echtem Nerz. Puma hatte daraufhin versucht, dem Luxuslabel den Verkauf der rund 500 Euro teuren Variante der fellbesetzten Badeschlappen zu verbieten. Der Sportartikelhersteller warf der Konkurrenz vor, das mit einem Preis zwischen 33,80 Euro und 90 Euro wesentlich billigere Modell von Puma kopiert zu haben.

Mit diesem Vorwurf scheiterte Puma in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München. Das Gericht entschied, dass das italienische Luxuslabel die dem Modell von Puma nachempfundenen Badesandalen mit Nerzbesatz weiterhin verkaufen darf. Puma hatte das Design nicht rechtlich schützen lassen. Deshalb ist es der Konkurrenz im Rahmen der sogenannten Nachahmungsfreiheit erlaubt, ein ähnliches Modell auf den Markt zu bringen, solange der Kunde dabei nicht über die Herkunft der Schuhe getäuscht wird.

Eine solche Täuschung liegt nach Ansicht des Gerichts nicht vor, da Dolce & Gabbana zwar das Design von Puma aufgreife, sich aber gleichzeitig deutlich davon absetze. Dies zeige sich unter anderem daran, dass das Unternehmen aus Mailand echtes Leder und echten Nerz verwende und kein Kunstleder und Kunstfell wie bei den Modellen von Puma. Es bestehe auch keine Verwechslungsgefahr, weil Dolce & Gabbana ihren Schriftzug gleich doppelt auf der Badesandale angebracht hat. Um welches Produkt es sich handelt, merke der Verbraucher darüber hinaus am Preis.

Puma argumentierte vergeblich, dass die Unterschiede beider Modelle für den Kunden beim Verkauf im Internet nicht offensichtlich seien und nicht jeder Verbraucher erkenne, ob es sich um echtes oder Kunstfell handelt. Der Sportartikelhersteller zeigte sich enttäuscht über das Urteil: Die Entscheidungskraft aufgrund des Echtfells, der Kennzeichnung von Dolce & Gabbana und der extrem hohen Bepreisung zu bemessen würde bedeuten, dass Luxusartikel-Hersteller Gestaltungen von Markenherstellern aufgreifen und übernehmen dürfen, solange die Produkte nur preislich im Luxussegment angeordnet und mit den Marken des Luxuslabels versehen sind.

Insgesamt dürften die unmittelbaren wirtschaftlichen Konsequenzen des Gerichtsurteils eher gering sein: Dolce & Gabbana verkaufte im vergangenen Jahr deutschlandweit insgesamt nur drei Paare der mit Nerz besetzten Badesandalen, wovon zwei durch Puma-Testkäufer erstanden wurden.

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