Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit zunehmender Digitalisierung im Auto
So fürchtet der Bundesverband der Verbraucherzentrale „vzbv“, genaue Bewegungsprofile der Verbraucher könnten per GPS verfolgt und für eine lückenlose Erfassung des Alltags der Verbraucher verwertet oder schlimmstenfalls für personenbezogene Werbung zweckentfremdet werden. Inwieweit Strafverfolgungsbehörden Einsicht in diese Daten erhalten dürfen, um mögliche Unfälle rekonstruieren zu können, bleibt fraglich.
Auch der technologische Fortschritt bei teil- und vollautomatisierten Fahrzeugen steht beim „vzbv“ in der Kritik. Im automatisierten Fahrbetrieb müsste der Fahrer, beispielsweise durch Kameraeinsatz oder Lidschlag- und Pulserfassung, intensiv überwacht werden. Nur so kann ein Fehlgebrauch der Technologie ausgeschlossen werden, da der Fahrer trotz automatischer Fahrsysteme jederzeit bereit sein muss, wieder die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen.
Ebenso kritisch ist die im Zuge der Digitalisierung ansteigende Gefahr von Manipulation. Fraglich ist, wer im Falle eines Unfalls durch Schadsoftware oder im automatisierten Fahrbetrieb für den entstandenen Schaden haften soll.
Entsprechend hoch sind die Anforderungen der „vzbv“ an den Datenschutz. So sollen grundsätzlich nur Daten gesammelt werden, die für den Betrieb zwingend erforderlich sind. Darüber hinaus sei die Zweckbindung strikt einzuhalten, sowie die Speicherdauer der Daten zu begrenzen.