Telefonakquise durch den Händlerbund e.V. ist rechtswidrig
Dies hat das Landgericht Berlin in einem Beschluss vom 02.02.2015 (Az.: 52 O 33/15) festgehalten: Danach ist es dem Händlerbund e.V. gerichtlich verboten, „Händler anzurufen, um seine rechtlichen Beratungsleistungen zu bewerben, soweit kein Einverständnis des jeweils Angerufenen vorliegt.“.
Verstößt der Händlerbund gegen das Verbot der sogenannten telefonischen Kaltakquise („Cold-Calls“), so droht ihm für jeden weiteren Fall ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR.