Red Bull scheitert vor dem Gericht der Europäischen Union

06. Dezember 2017
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Markenrecht-Akte mit Richterhammer

Bereits seit Jahren versucht der Energydrink-Hersteller Red Bull die bekannte Farbkombination seiner Produkte als Farbmarke schützen zu lassen. Das Gericht der Europäischen Union macht dem österreichischen Unternehmen nun aber einen Strich durch die Rechnung; die Marke „Blau und Silber, ungefähr im Verhältnis fünfzig-fünfzig“ ist nicht schutzfähig.

Der Streit zwischen Red Bull und einem polnischen Unternehmen wurde nun von dem Gericht der Europäischen Union entschieden. Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist die schlichte Kombination zweier Farben zu unpräzise, um als Farbmarke Schutz zu genießen. Erforderlich sei vielmehr eine exakte Beschreibung der Farbzusammenstellung, um eine hinreichende Abgrenzung zu anderen Marken zu gewährleisten. Die bloße Angabe zweier Farben – Blau und Silber – und deren Verhältnis zueinander – etwa fünfzig-fünfzig – genügt hierfür nicht.

Die Entscheidung des EuG ist innerhalb von zwei Monaten mit Rechtsmitteln angreifbar. Red Bull kann beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen – die letzte Chance, um den begehrten Markenschutz zu erlangen.

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