Rekordstrafe gegen Google: Wettbewerbshüter verdonnern Tech-Giganten zu 4,34 Milliarden Euro
Konkret vorgeworfen werden Google Zahlungen an große Hersteller mobiler Geräte und Mobilfunk-Anbieter getätigt zu haben, damit diese im Gegenzug exklusiv die Google-Suche vorinstallierten. Zudem wurde den Herstellern die Lizenz für Google’s App-Store („PlayStore“) nur erteilt, wenn sowohl die Google-Suche, als auch der Browser Chrome vorinstalliert wurden. Wollten Hersteller aus freien Stücken die Google-Apps installieren, wurde ihnen das erlaubt – unter der Maßgabe, dass sie zeitgleich kein einziges mobiles Endgerät mit einer alternativen Android-Version, die nicht von Google genehmigt wurde (z.B. FireOS von Amazon), verkaufen durften. Die EU-Kommission sieht darin einen Missbrauch Googles marktbeherrschender Position in den Bereichen „Internet-Suchmaschinen“, „Smartphone-Betriebssysteme“ und App Stores für Android-Betriebssysteme“ zum Nachteil der Verbraucher und potenzieller Wettbewerber. Durch das Vorgehen werde jeder Ansatz von Wettbewerb im Keim erstickt.
Der Konzern selbst weist die Vorwürfe von sich und verweist darauf, dass die Verbreitung von alternativen Android-Varianten ohne Google im Endeffekt höhere Kosten für Smartphone-Hersteller und App-Entwickler nach sich zöge, als die Konzentration auf Googles AndroidOS. Mag das auch stimmen, ist Google bei weitem größter Nutznießer der aktuellen Situation. Auch das bildet einen maßgebenden Faktor bei der außergewöhnlichen Höhe der Strafe. Berücksichtigung finden Art und Schwere der Verletzung, sowie insbesondere 10% des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens als Obergrenze. Ob die monströse Summe Google wirklich trifft, darf jedoch – vor dem Hintergrund des Konzernumsatzes in Höhe von über 110 Milliarden (!) im Jahr 2017 Euro und einem Bilanzgewinn über 9,4 Milliarden US-Dollar, allein im ersten Quartal 2018 – bezweifelt werden. Nun läuft eine 90-Tages-Frist, um die Rechtsverstöße abzustellen, danach können weitere Strafen in Höhe von 5% des täglichen Umsatzes verhängt werden.