Umstrittenes Geheimdienstgesetz passiert französische Nationalversammlung
Neben dem Umfang, in dem eine Erfassung und Überwachung der Internetkommunikation einschließlich Metadaten zulässig ist, regelt das Gesetz auch die Bedingungen, unter denen eine Online- oder Telekommunikationsüberwachung überhaupt stattfinden darf. Mit der Terrorbekämpfung, der Sicherung „industrieller und wissenschaftlicher Interessen“, der Verhinderung von „Angriffen auf die institutionelle Form der Republik und der „Verteidigung der Nation“ seien nur wenige der legitimen Zwecke benannt. Kritiker beanstanden die Unbestimmtheit des Gesetzestextes und befürchten schwere Menschenrechtsverstöße durch eine umfassende Überwachung der Bevölkerung. Problematisch erscheint den Gegnern auch, dass vor Tätigwerden des Geheimdienstes keine richterliche Erlaubnis eingeholt werden muss.
Stattdessen soll ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine sogenannte Nationale Kommission für die Kontrolle von Geheimdiensttechniken die Tätigkeit des Geheimdienstes beaufsichtigen. Genehmigt diese eine Handlung des Dienstes jedoch nicht, so hat der Präsident die Möglichkeit, die Entscheidung der Kommission zu revidieren. Ferner soll im „Notfall“ eine Genehmigung des Organs entbehrlich sein.
Um die Bedenken der Kritiker auszuräumen, hat Präsident François Hollande die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angekündigt. Er selbst wolle hierfür den Verfassungsrat anrufen. Premierminister Manuel Valls zeigte dagegen die Vorteile des Gesetzes auf, das in erster Linie der Bekämpfung des Terrorismus dienen, aber auch die organisierte Kriminalität und Wirtschaftsspionage in den Griff bekommen soll. Außerdem sei das bisher geltende Gesetz aus dem Jahre 1991 veraltet und nicht auf die heutige Allgegenwärtigkeit des Internets angepasst.