YouTube: Videosperrungen im Namen der GEMA sind rechtswidrig

15. Mai 2015
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Youtube Sperrtafel in weißer Schrift vor dunklem HIntergrund

Wohl jeder, der die Videoplattform YouTube auch zum Musikhören nutzt, hat den Hinweis schon einmal zu lesen bekommen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“. Der Hinweis ist in dieser Form jedoch rechtswidrig, weil er den Eindruck erweckt, dass die GEMA das Video hat sperren lassen. Diese Sperrungen werden aber von YouTube selbst vorgenommen.

Hintergrund dieses Rechtsstreits sind die seit 2009 laufenden Verhandlungen zwischen YouTube und GEMA über einen neuen Lizenzvertrag. Die Google-Tochter YouTube ist der Meinung, keine Lizenzen für die in Videos enthaltene Musik erwerben zu müssen. Die GEMA hingegen fordert eine angemessene Entlohnung für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke ihrer Musikurheber.

Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, sieht in der Haltung von YouTube eine Scheinheiligkeit, die die öffentliche Meinung über die GEMA stark beeinflusst. Auf der einen Seite ist YouTube der Ansicht, keine Rechte erwerben zu müssen, auf der anderen Seite stellt sie die ausgebliebene Rechteeinräumung der GEMA als Grund der Videosperrungen dar. So erwecke die Google-Tochter den Eindruck, dass die GEMA diese Sperrungen erwirkt habe, obwohl YouTube diese Videos selbst sperrt.

Das Oberlandesgericht München bestätigte nun in seinem Urteil vom 07.05.2015 die Rechtswidrigkeit der oben genannten Sperrhinweise und damit das Urteil des Landgerichts.

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