YouTube: Videosperrungen im Namen der GEMA sind rechtswidrig
Hintergrund dieses Rechtsstreits sind die seit 2009 laufenden Verhandlungen zwischen YouTube und GEMA über einen neuen Lizenzvertrag. Die Google-Tochter YouTube ist der Meinung, keine Lizenzen für die in Videos enthaltene Musik erwerben zu müssen. Die GEMA hingegen fordert eine angemessene Entlohnung für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke ihrer Musikurheber.
Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, sieht in der Haltung von YouTube eine Scheinheiligkeit, die die öffentliche Meinung über die GEMA stark beeinflusst. Auf der einen Seite ist YouTube der Ansicht, keine Rechte erwerben zu müssen, auf der anderen Seite stellt sie die ausgebliebene Rechteeinräumung der GEMA als Grund der Videosperrungen dar. So erwecke die Google-Tochter den Eindruck, dass die GEMA diese Sperrungen erwirkt habe, obwohl YouTube diese Videos selbst sperrt.
Das Oberlandesgericht München bestätigte nun in seinem Urteil vom 07.05.2015 die Rechtswidrigkeit der oben genannten Sperrhinweise und damit das Urteil des Landgerichts.