Verbraucherschutz: neue Regeln für marktmächtige Plattformen

25. November 2019
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AdobeGlühbirnen hängen über dem Wort Verbraucherschutz

Im Zuge einer Reform des Wettbewerbsrechts schlägt die Kommission das sogenannte „Wettbewerbsrecht 4.0“ vor. Es soll die Rolle der Verbraucher stärken und somit auch die Verfügungsgewalt der Konsumenten über ihre Daten verbessern.

Wettbewerbsrecht 4.0

Interessant für den Verbraucher: Was ändert sich?
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) verspricht, dass zwar an bewährten Prinzipien festgehalten werden soll, allerdings soll durch die Reform ein moderneres Wettbewerbsrecht im Zeitalter der Digitalisierung geschaffen werden. Konkret umfasst der Abschlussbericht der Kommission 22 Handlungsempfehlungen, die der Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts mit Blick auf die digitale Wirtschaft dienen sollen.

Änderungen durch das neue Wettbewerbsrecht

Ziel der geplanten Reformen des Wettbewerbsrechts ist es, vor allem den Konsumenten zu stärken. Die Reform zielt beispielsweise darauf ab, den Verbrauchern zu ermöglichen, selbst darüber zu bestimmen, was mit ihren Daten passiere. Konzerne sollen dabei dazu verpflichtet werden, Usern ihre Nutzerdaten in Echtzeit bereitzustellen, sodass diese seine Informationen aus einem Dienst herausnehmen und zu einem anderen Dienst übertragen können.

Folgen für Internetgiganten

Immer wieder wird auf die Dominanz von Plattformen wie Facebook, Google, Microsoft und Co verwiesen. Nach einer Reform hätten es die Internetgiganten deutlich schwerer. Markbeherrschende Plattformen mit bestimmten Mindestumsätzen oder Nutzerzahlen sollen durch Verhaltensregeln und Verordnungen beschränkt werden um die Selbstbegünstigung einzudämmen.

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