Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony wegen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab

18. September 2018
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Zwei Playstation Controller auf grauem Untergrund

Die Verbraucherzentrale NRW hat den japanischen Playstation-Hersteller Sony wegen verschiedener Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Playstation Network (PSN) abgemahnt. Unter anderem beinhalten die streitgegenständlichen Bestimmungen Regelungen zum Verfall des Guthabens auf dem PSN-Konto nach 24 Monaten sowie die Klausel, dass Eltern für alle Kosten, die ihre minderjährigen Kinder verursachen, aufkommen müssen. Dies sei nicht nur „kundenunfreundlich“, sondern insbesondere mit dem Gesetz unvereinbar und demnach unwirksam.

Das Playstation Network (PSN) wird auf der Playstation von seinen Nutzern, nach Akzeptieren der AGB, unter anderem als Spiele- bzw. Film-Bibliothek und als Online-Shop genutzt. Die Verbraucherzentrale NRW hat hier nun die zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter die Lupe genommen und ist zu dem Entschluss gekommen, dass einige Klauseln nicht mit dem Gesetz vereinbar und demnach unwirksam sind. Daraufhin habe man nun den Unterhaltungselektronik-Hersteller Sony abgemahnt.

Einen Verstoß sieht die Verbraucherzentrale darin, dass für Guthaben auf dem PSN-Konto ein Verfallsdatum vorgesehen ist. Laden die Nutzer ihr Konto auf, müssen sie das Guthaben innerhalb von 24 Monaten verbrauchen, ansonsten verfällt dieses. Zudem wird die Klausel, nach welcher Eltern und Erziehungsberechtigte für alle Kosten haften, die ihre minderjährigen Kinder und andere minderjährige Personen verursachen, kritisiert. Dass bei dem Kauf von digitalen Inhalten das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, die Kunden jedoch nicht explizit zustimmen, dass sie dieses Widerrufsrecht verlieren, sieht die Verbraucherzentrale ebenfalls als nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Zwar verwenden auch andere Unternehmen der Branche ähnliche Klauseln in ihren AGB. Abgemahnt habe man nun jedoch zunächst einmal den Marktführer Sony. Erreichen möchte die Verbraucherzentrale mit der Abmahnung, wenn notwendig auch auf gerichtlichem Wege, dass die kritisierten Klauseln der AGB zukünftig nicht mehr verwendet werden. Sony hat sich bis jetzt (Stand 05.09.2018) allerdings noch nicht zu ihren vermeintlich unwirksamen AGB geäußert.

 

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