Verfassungsbeschwerde: automatischer Zugriff auf Passfotos mit Bürgerrechten vereinbar?
Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) sollte ursprünglich die klägliche Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises im Personalausweis, durch die standardmäßige Einschaltung der Online-Funktionen bei neuen Ausweisen, fördern. Allerdings nahm der Gesetzgeber, quasi in letzter Sekunde, den uneingeschränkten automatisierten Biometrie-Datenabruf ohne Diskussion mit in das Gesetz auf. Ein automatischer Zugriff war zwar schon vor der Neuregelung möglich, allerdings nur wenn besondere Eile geboten oder die Behörde nicht erreichbar war. Diese Schranken fielen mit der Gesetzesänderung. Zudem dürfe nun auch eine Weitergabe der biometrischen Daten an beispielsweise ausländische Geheimdienste erfolgen.
Datenschützer kritisieren, dass die Abrufzwecke der Daten nicht ausreichend bestimmt sind, da den Sicherheitsbehörden keine klaren Vorschriften vorgegeben wurden. Dadurch wurde faktisch auch keine Aufsichtsmöglichkeit eingeräumt, da eine Protokollierung der durchgeführten Zugriffe nicht vorgesehen ist. Des Weiteren beanstanden die Beschwerdeführer, dass die in den Passfotos enthaltenen Daten vielfältige weitere Verwendungsmöglichkeiten bieten, die die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger tiefgreifend verletzen könnten.
Vor dem Hintergrund des aktuell noch laufenden und allzeit umstrittenen Testprojekts zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz (wir berichteten bereits), gewinnt die Verfassungsbeschwerde der Bürgerrechtler an Bedeutung. Wird das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, könnte der Plan der Bundesregierung, bei Erfolg des Testprojekts flächendeckend intelligente Videoüberwachung einzusetzen, auf Eis gelegt werden.