Big Brother is watching you: Bundespolizei testet Gesichtserkennungsprogramm an Berliner Bahnhof

02. Oktober 2017
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Mann sitzt in einem Überwachungsraum mit vielen Monitoren

Der Probelauf zur automatischen Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz ist stark umstritten. Während sich Bundesinnenminister Thomas De Maizière ein sichereres Deutschland verspricht, sind Datenschützer alarmiert. Bereits in der Testphase werden weit mehr Daten erhoben, als mit den Testpersonen vereinbart. Der überwachungskritische Verein Digitalcourage fordert eine Aussetzung des Pilotprojekts.

Drei Kameras filmen seit dem 1. August an einem Ein- und Ausgang sowie an einer Rolltreppe des großen Bahnhofs. Computer vergleichen die Bilder mit den gespeicherten Gesichtern der 300 Testpersonen, die den Bahnhof regelmäßig benutzen. Die Polizei will mit der Technik auch mögliche Terroranschläge abwehren. Bereits vor Beginn des Versuchs zweifelten Kritiker an der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens. Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereins, sieht „derzeit keine Rechtsgrundlage, die eine Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen rechtfertigt.“ Er weist darauf hin, dass jemand, der nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, sich frei bewegen dürfe und fragt: „Was machen wir denn, wenn ein Gefährder erkannt wird?“

Digitalcourage e.V. meldet noch weitreichendere Bedenken an. Denn bereits in der aktuellen Testphase soll in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv eingegriffen werden. Ohne Einwilligung der Betroffenen. Jeder der Probanden trägt einen Chip bei sich, mit dessen Hilfe die Bundespolizisten überprüfen, ob die Spezialkameras für die Gesichtserkennung die Testpersonen auch wirklich melden, wenn sie durch das Bild laufen. Eine der freiwilligen Testpersonen ist Aktivist bei Digitalcourage und hat seinen Chip von Experten auseinanderbauen lassen. Bei den Transpondern handelt es sich unerwarteterweise um einen sogenannten iBeacon. iBeacons sind Bluetooth-Sensoren mit Stromversorgung, die ihre Identifikationsnummer bis zu 20 Meter senden und viele weitere Daten wie Beschleunigung, Temperatur und Neigung des Untergrunds sammeln könnten. Daraus ließen sich Schlüsse ziehen, was die Menschen außerhalb des Testgebiets getan hätten. Einer solchen Nutzung hätten die Testpersonen nie zugestimmt. Weil ein Bluetooth-Lesegerät am Berliner Südkreuz installiert wurde, können auch Endgeräte, wie z.B. Handys oder Laptops, von Unbeteiligten ausgelesen werden.

Die Datenschutz-Organisation fordert den Abbruch des Projekts. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat die Vorwürfe von Digitalcourage in den letzten Tagen geprüft und stimmte ihnen nun im Kern zu: „Auch wenn die Informationen, die der Transponder aussendet, datenschutzrechtlich nicht besonders sensibel sind, ist das Versäumnis der Bundespolizei, die Testteilnehmer hinreichend zu informieren, keine Lappalie. Zum einen kann es für jemanden durchaus relevant sein zu wissen, dass er mit einem dauerhaft sendenden Chip durch die Stadt läuft. Zum anderen ist es unabhängig vom Einzelfall essenziell, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben an eine wirksame Einwilligung konsequent einzufordern.“ Das Bundesinnenministerium verweist darauf, dass die weitergehenden Funktionen deaktiviert seien. Doch was die Technik der Bundespolizei bereits zu leisten imstande ist, wird hier deutlich.

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