Lobbyarbeit der Musikindustrie

22. September 2011
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Der Rat der europäischen Union beschloss am 12. September 2011 eine Verlängerung der Schutzfrist für die Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre. Hiervon profitieren ausübende Künstler und Tonträgerhersteller.

Der Rat der europäischen Union beschloss am 12. September 2011 eine Verlängerung der Schutzfrist für die Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre (englischsprachige Pressemitteilung). Hiervon profitieren ausübende Künstler und Tonträgerhersteller.

Bereits seit 2005 wurde über eine Verlängerung der Schutzdauer für Tonträger diskutiert. Bisher konnte aber wegen dem Widerstand von Dänemark, Portugal und Finnland nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit erreicht werden. Letztendlich stimmten lediglich Belgien, Tschechien, Niederlande, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden dagegen. Estland und Österreich enthielten sich.

Begründet wird diese Maßnahme, insbesondere mit der Schutzwürdigkeit ausübender Künstler, wie Studiomusikern. Verwandte Schutzrechte seien essentiell für die Altersversorgung von Studiomusikern.  Diese Künstler würden regelmäßig ihre Karriere sehr früh beginnen, so dass am Ende ihres Lebens eine Schutzlücke ihrer Rechte entstehe, die nun durch die Verlängerung der Schutzdauer geschlossen werde.

Viele Urheberrechtsexperten sind gegen eine Verlängerung der Schutzfrist für die Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen. Im Besonderen wird kritisiert, dass die ausübenden Künstler nur vorgeschoben werden, um die (finanziellen) Interessen der Musikindustrie durchzusetzen. Am Ende profitieren nicht die ausübenden Künstler, sondern die Musiklabels, welche Inhaber fast aller Rechte sind, deren Schutzdauer nun verlängert wurden (IRIGHTS-Dossier zum Thema).

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