Verstößt Apple gegen den Digital Markets Act?

28. Juni 2024
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Hand drückt auf Downloadsymbol

Die Europäische Kommission wirft Apple vor, seinen Pflichten aus dem DMA nicht nachzukommen, indem weiterhin Gebühren für App-Downloads erhoben werden sollen, solange diese außerhalb des hauseigenen App Stores stattfinden. Damit soll Apple seine marktbeherrschende Stellung ausnutzen.

Die Europäische Kommission wirft Apple einen Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA) vor. Grund dafür ist, dass Apple weiterhin Gebühren für App-Downloads, die außerhalb des App Stores getätigt werden, verlange.

Seit März diesen Jahres müssen diese Unternehmen sich an die Regelungen des DMA halten, welcher für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen bieten soll. Hauptadressaten des DMA sind sogenannte Gatekeeper. Diese stellen laut DMA Unternehmen dar, die eine so starke wirtschaftliche Position haben, dass die erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt haben. Des Weiteren müssen sie in mehreren Ländern aktiv sein, eine große Nutzerbasis besitzen und langfristig auf dem Markt aktiv sein.

Apple änderte im März seine Geschäftsbedingungen dahingehend, dass Entwickler ab 1.000.000 Downloads innerhalb von 12 Monaten für jede Erstinstallation 50 Cent zahlen müssten oder beim vorherigen Modell bleiben, und nur zwischen 15 bis 30 Prozent des App-Erlöses zahlen müssen, wenn sie ausschließlich über den App-Store vertreiben. Dies könnte laut Europäischer Kommission unverhältnismäßig sein und dadurch gegen den DMA verstoßen.

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