Wie kompatibel ist das Whois-System mit dem EU-Recht?

20. Februar 2018
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1565 mal gelesen
0 Shares
Whois-Schriftzug

Es gibt immer mehr Stimmen, welche bezweifeln, dass die Whois-Datenbank mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Einklang zu bringen ist. Über das Whois-System sind viele Nutzerdaten öffentlich abrufbar. Allerdings enthält die Datenbank nicht nur anonymisierte Informationen, sondern auch personenbezogene. Mit der Ende Mai 2018 in krafttretenden Datenschutzgrundverordnung ist dies grundsätzlich nicht vereinbar.

Die Datenschutzgrundverordnung sorgt erneut für Trubel: Diesmal in Bezug auf das sogenannte Whois-System. Hierbei handelt es sich um eine Datenbank bzw. einen Verzeichnisdienst für Domain-Namen. Dieser Dienst agiert weltweit und ist öffentlich abrufbar. Er enthält allerdings nicht nur reine Zuordnungen von Namensserver-Adressen und Domain-Namen, sondern auch personenbezogene Daten wie zum Beispiel die Namen derer, die für eine bestimmte Domain verantwortlich sind.

Verantwortlich hierfür ist die Internet-Organisation ICANN, die „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“. Diese muss nun Stellung dazu beziehen, wie das Whois-System mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbart werden kann. Der deutsche Providerverband eco hatte bereits Ende letzten Jahres Empfehlungen zu einer Whois-Neukonstruktion ausgesprochen. Erforderlich wäre allerdings eine Änderung der Verträge zwischen dem Verwalter ICANN und den Registraren, die die Domain-Namen von Site-Betreibern registrieren.

Der im Januar veröffentlichte Vorschlag der ICANN enthält verschiedene Modelle mit verschiedenen Variante, wie man zwischen dem Whois-System und der EU-DSGVO Kompatibilität schaffen könnte. Die Europäische Kommission fand bislang daran wenig Gefallen: Der EC-Direktor für TK und Internet Roberto Viola lobt in einem offenen Brief zwar die Bemühungen der ICANN, gibt allerdings ebenso zu bedenken, dass diese zu vage und nur schwer nachvollziehbar sind.

Wie die ICANN nun hierauf reagiert, bleibt zunächst abzuwarten. Mit Spannung kann daher das nächste ICANN-Treffen Mitte März erwartet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a