Zwei Jahre DSGVO – wie zufrieden sind deutsche Unternehmen mit der Verordnung?

03. August 2020
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Würfel DSGVO

Deutlich mehr Arbeitsaufwand und komplizierte Prozesse – nach zwei Jahren schneidet die im Mai 2018 in Kraft getretenen Verordnung in Umfragen nicht besonders gut ab. Unternehmen klagen unter anderem über mehr Arbeit sowie Kosten für Schulungen oder Beratungen.

Nicht alle Unternehmen äußern sich in Bezug auf die DSGVO negativ, doch eine Vielzahl beklagt vor allem den stark erhöhten Arbeitsaufwand, unter anderem aufgrund der erweiterten Dokumentations- und Informationspflichten. Nach eigenen Angaben haben ca. 25 Prozent die Verordnung bereits vollständig durchgesetzt. Mehr als die Hälfte aller Unternehmen kritisiert zudem, dass Mitarbeiterschulungen und ein höherer Bedarf an externen Beratungen zu mehr Kosten führen. Teilweise wird darin eine Gefahr für die eigene Tätigkeit gesehen, außerdem würden dadurch Innovationen und neue Technologien – zum Beispiel der Einsatz künstlicher Intelligenz – erschwert. Dass die DSGVO zu mehr Rechtssicherheit, mehr Vertrauen der Kunden und so zu einem Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen auf dem internationalen Markt führt, davon sind nur sehr wenige Unternehmen überzeugt.

Während für jedes zweite Unternehmen die Nachteile überwiegen, gibt es jedoch auch einige Unternehmen, die dies anders sehen: Die besten Ergebnisse erzielte die DSGVO in der ITK-Branche (Informations- und Kommunikationstechnologien), hier wurde meist angeben, dass sich Vor- und Nachteile ausgleichen würden. Positiv wurde unter anderem angemerkt, dass die Verordnung Anlass für Überprüfung und Optimierung der Prozesse gegeben hat.

Einige Änderungen auf nationaler Ebene wurden zuletzt vom Bundestag beschlossen: Innerhalb der an die DSGVO angepassten Rechtsvorschriften wurde der Schwellenwert, ab dem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen, angehoben. Während dieser bisher ab 10 Personen, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, vorgeschrieben waren, liegt die Grenze nun bei 20 Mitarbeitern. Dadurch sollen kleine Unternehmen und Vereine entlastet werden. Außerdem fordern Wirtschaftsverbände, die Vorschriften der Verordnung aufgrund der Corona-Pandemie zu lockern, da Unternehmen in einer Krise besonders unter praxisfernen Bürokratievorgaben leiden würden.

Es bleibt somit abzuwarten, ob die Vorgaben der DSGVO und die Verfolgung von Verstößen auch in nächster Zeit gehandhabt wird wie bisher oder ob der Datenschutz aufgrund der aktuellen Entwicklungen ein Stück weit weichen muss.

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