Identitäts-Diebstahl

27. Februar 2009
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
979 mal gelesen
0 Shares
Augsburger Allgemeine

In den Vereinigten Staaten schon lange ein Thema mit vielen Betroffenen, in Deutschland sind noch keine genauen Zahlen bekannt: Der Diebstahl der Identität. Hierzulande kein Straftatbestand, doch für den Betroffenen mitunter eine unangenehme Angelegenheit mit weitreichenden Folgen.

Die Opfer haben es nicht mehr in der Hand, was in ihren Namen geschieht. Da werden plötzlich in fremden Namen Waren in Online-Shops bestellt, Stellenanzeigen geschaltet und vieles mehr.

Die Polizei ermittelt in diesen Fällen. Sollten die Fahnder Erfolg haben, könnte es für die Täter dicke kommen. Dieser Meinung ist Rechtsanwalt Hagen Hild. „Ich sehe da Nachstellung, Urkundenfälschung und falsche Verdächtigung als gegeben an“, sagt unser Fachanwalt für IT-Recht. „Mal davon abgesehen, dass auch ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den oder die Täter besteht.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a