Inhalte mit dem Schlagwort „Abkürzung“

20. November 2014 Kommentar Top-Urteil

LG Köln – Bundesrepublik Deutschland hat Anspruch auf Freigabe der Domain bag.de

Web-Adresse "http://www.". Internetrecht/Domainrecht.
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Das Namensrecht schützt den Träger eines bestimmten Namens, diesen Namen auch im Rahmen einer Internet-Domain verwenden zu können. Doch was gilt im Fall einer Abkürzung des geschützten Namens, insbesondere dann, wenn diese Abkürzung zugleich als generischer Begriff verstanden werden könnte? Das Landgericht Köln hatte nun einen solchen Fall im Zusammenhang mit der Domain bag.de zu entscheiden.

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08. Oktober 2015

Keine Kennzeichnungsschwäche von Buchstabenfolge durch Aufnahme in Abkürzungswörterbuch (hier: ISET)

Aus geöffnetem Buch fliegen Buchstaben
Beschluss des BGH vom 02.04.2015, Az.: I ZB 2/14

Die Annahme der Kennzeichnungsschwäche eines aus einer Buchstabenfolge bestehenden Zeichens kann nicht allein darauf gestützt werden, dass diese Buchstabenfolge in ein Abkürzungswörterbuch aufgenommen worden ist. Eine solche Eintragung ist keine hinreichende Grundlage für die Feststellung, dass eine Abkürzung dem gängigen Sprachgebrauch entspricht und deshalb vom angesprochenen Verkehr als beschreibend aufgefasst wird.

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05. September 2014 Top-Urteil

Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Übertragung der Domain „bag.de“

Domain mit den Buchsataben "www". Domainrecht
Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Domain im allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers einer Internetadresse. Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, kann dieser Schutz ebenfalls gelten. Diesen namensrechtlichen Schutz kann das Bundesarbeitsgericht aufgrund der seit 1955 andauernden und bundesweiten Benutzung seines Kürzels "BAG" für sich beanspruchen. Aus diesem Grund wurde einem Domainhändler aufgegeben, die Domain "bag.de" freizugeben.

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23. April 2014

sr.de

Urteil des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZR 153/12

Dem Saarländischen Rundfunk steht gegen den Inhaber des Domainnamens „sr.de“ gemäß § 12 BGB ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung zu.

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20. April 2014 Kommentar

Die Registrierung der Abkürzung eines Unternehmenskennzeichens als Domain kann einen unrechtmäßigen Namengebrauch darstellen

Kommentar zum Urteil des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZR 153/12

Ein guter Domainname ist nach wie vor ein wertvolles Gut. Umso ärgerlicher ist es, wenn der begehrte Domainname bereits durch einen Dritten registriert worden ist. Gerade bei kurzen Domains oder Domainnamen mit einprägsamen Begriffen passiert es jedoch oft, dass sich sog. Domain-Reseller die Domain registrieren, ohne überhaupt einen eigenen Willen zur Nutzung der Domain zu haben, sondern diese vielmehr nur weiterverkaufen wollen. Ob dem Inhaber des Namens in einer Domain in einem solchen Fall ein Recht zur Löschung der Domain zusteht, hatte nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

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18. August 2011

„TDI“ als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

Urteil des EuGH vom 06.07.2011, Az.: T-318/09

„TDI“ ist als Gemeinschaftsmarke für Kraftfahrzeuge nicht eintragungsfähig. "TDI" stellt lediglich eine beschreibende Abkürzung dar - “Turbo Diesel Injection” bzw. “Turbo Direct Injection”– und es fehlt ihr jegliche Unterscheidungskraft. Auch kann dem Zeichen „TDI“ keine Unterscheidungskraft durch Verkehrsdurchsetzung zukommen, da diese für jeden der EU-Mitgliedstaaten nachgewiesen werden muss. Ein solcher Nachweis gelang jedoch nicht.
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