Inhalte mit dem Schlagwort „Ähnlichkeit der Marke“

24. Juni 2021 Top-Urteil

Chanel gegen Huawei: erhebliche Unterschiede im Logo

Gesetzbuch mit Richterhammer - Markenrecht
Urteil des EuG vom 21.04.2021, Az.: T-44/20

Mit der Frage, inwiefern sich das Logo von der französischen Marke Chanel und die des chinesischen Technologieherstellers Huawei ähnlich sehen, beschäftigte sich das Europäische Gericht (EuG). Demnach weisen die beiden gegenüberstehenden Marken zwar eine gewisse Zeichenähnlichkeit auf, allerdings gibt es auch erhebliche bildliche Unterschiede. Die markantesten Unterschiede bestehen darin, dass die Linien unterschiedlich stark und breit ausgeprägt sowie bei der Marke Chanel horizontal ausgerichtet sind, was im Gegensatz zu der vertikalen Ausrichtung bei der Marke Huawei steht.

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12. Januar 2018

„Mi Pad“ und „iPad“ sind sich zu ähnlich

weißes Tablet neben schwarzem Tablet
Pressemitteilung Nr. 129/17 des EuG zum Urteil vom 05.12.2017, Az.: T-893/16

Das chinesische Unternehmen Xiaomi darf die Unionsmarke „Mi Pad“ nicht für Tablets eintragen lassen. Dieser Name besäße zu viel Ähnlichkeit mit dem Produkt von Apple, die 2014 bereits gegen das Eintragungsgesuch von Xiaomi Widerspruch beim EUIPO eingelegt hatten. Das Schriftbild sei zu ähnlich, da „iPad“ vollständig in „Mi Pad“ enthalten sei. Auch in klanglicher Hinsicht weisen die Begriffe vor allem für englischsprachige Kunden erhebliche Ähnlichkeiten auf. Der unterschiedliche Anfangsbuchstabe „M“ sei nicht ausreichend, um Verwechslungen auszuschließen.

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06. Dezember 2016

Verwechslungsgefahr der Marken „Matratzen“ und „Matratzen Concord“ bejaht

vier weiße Matratzen aufeinander gestapelt und eine fünfte Matratze lehnt an dem Stapel
Urteil des EuG vom 19.11.2015, Az.: T-526/14

Aus der Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen spanischen Durchschnittsverbrauchers liegt zwischen den Marken „Matratzen“ (spanische Marke) und der Marke „Matratzen Concord“ (Unionsmarke) Verwechslungsgefahr vor. Schließlich ist ein begrifflicher Vergleich zwischen der älteren spanischen Marke und der angemeldeten Unionsmarke ohne Relevanz, da die ältere spanische und die angemeldete Unionsmarke keine Bedeutung für das aus den spanischen Durchschnittsverbrauchern bestehende maßgebliche Publikum haben und es folglich nicht an einen Begriff denken lassen.

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