Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeine Geschäftsbedingungen“

10. Juli 2014

Ausländische Gerichtsstandsvereinbarung für Haustürgeschäfte mit Wahlrecht des Unternehmers in AGB ist unwirksam

Urteil des KG Berlin vom 05.06.2014, Az.: 22 U 90/13

Eine Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes in AGB, die unter anderem für Haustürgeschäfte mit Verbrauchern verwendet wird und dem Unternehmer ermöglicht, das Gericht für Klagen gegen den Verbraucher frei zu wählen, ist gem. Art. 29 Absatz 1 EBGB a.F. in Verbindung mit §§ 305 ff. BGB insgesamt unwirksam.

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03. März 2014

Unwirksamkeit einer Klausel der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Möbelhandels

Pressemitteilung Nr. 184/2013 des BGH zum Urteil vom 06.11.2013, Az.: VIII ZR 353/12

Eine Klausel, in der die Verantwortung für die vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen ausgeschlossen wird, ist unwirksam, da dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt. Ohne sachlichen Grund weicht die Klausel zum einen von der gesetzlichen Regelung über den Leistungsort ab und verändert den Gefahrübergang zum Nachteil des Kunden. Zum anderen wird die Haftung entgegen § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB für ein Verschulden des Transportunternehmens als Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

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23. August 2013

AGB-Klauseln mit unbefristet möglicher Angebotsannahme unwirksam

Urteil des BGH vom 07.06.2013, Az.: V ZR 10/12 Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.
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29. Juli 2013

Einige AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung von Textilreinigungsunternehmen unwirksam

Pressemitteilung Nr. 113/2013 des BGH zum Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12 Der Textilreinigungsverband fertigte sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ an, die einen Vorschlag an Textilreinigungsbetriebe für die Abfassung von AGB darstellen sollen. Diese AGB sind teilweise unwirksam, weil dadurch die Haftung des Textilreinigunsunternehmens für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden am Reinigungsgegenstand auf den Zeitwert eingegrenzt wird. Eine weitere Bestimmung, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den Kunden gemäß Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da der Preis für die Reinigung in keinerlei Verhältnis zur Begrenzung der Haftung steht.
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12. Juli 2013

Unwirksame Klausel bezüglich Schönheitsreparaturen in Mietverträgen

Urteil des BGH vom 29.05.2013, Az.: VIII ZR 285/12 Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts", ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
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24. Januar 2013

Zur Unwirksamkeit einer „bring-or-pay-Verpflichtung“ in AGB

Urteil des BGH vom 22.11.2012, Az.: VII ZR 222/12 Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird ("bring-or-pay-Verpflichtung"), benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.
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14. Oktober 2011

Das Singleleben ist für Männer (zu Recht) teurer als für Frauen!

Urteil des AG Gießen vom 26.05.2011, Az.: 47 C 12/11 Der Vertrag eines "Single-Portals", bei dem Männer für eine „Premium-Mitgliedschaft“ eine Vergütung zahlen müssen, wohingegen diese für Frauen kostenlos ist, ist nicht gem. § 134 BGB aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz unwirksam. Es liegt zwar eine unmittelbare Ungleichbehandlung vor, allerdings ist diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Durch den kostenfreien Zugang zur Premium-Mitgliedschaft werden Frauen dazu gebracht, sich bei einem "Single-Portal" anzumelden.
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