Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeine Geschäftsbedingungen“

29. August 2011

Auch ein Werbeprospekt hat Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pressemitteilung Nr. 37/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 261 C 25225/10

Bei dem Abschluss eines Vertrages muss der Verbraucher auch die dem Vertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. Er kann sich nicht allein auf einen Werbeprospekt des Vertragspartners verlassen, sondern muss innerhalb gewisser Grenzen damit rechnen, dass im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingen Werbeversprechen konkretisiert und eventuell auch abgeschwächt werden.
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23. Mai 2011

Schadensersatz – und Fallbearbeitungspauschale in AGB

Urteil des AG Dieburg vom 11.02.2011, Az.: 20 C 28/11 (26) Die Vereinbarung einer Schadensersatzpauschale von EUR 11,00 pro Mahnschreiben und einer Fallbearbeitungspauschale bei Mahnung, Zutrittsklagen, etc. von bis zu EUR 297,50 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorgers ist unwirksam, soweit nicht ein ausdrücklicher Hinweis darauf enthalten ist, dass dem Kunden auch der Nachweis freisteht, es sei gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden.
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04. Mai 2011

Aufrechnungsklausel im Architektenvertrag

Urteil des BGH vom 07.04.2011, Az.: VII ZR 209/07 Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
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07. Februar 2011

Zur Zulässigkeit von Abschlussgebührenregelungen in AGB bei Bausparverträgen

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel "Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird," hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.
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04. Oktober 2010

Belehrung hinsichtlich des Widerrufs und der Rücksendekosten

Urteil des LG Paderborn vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10

Liegt bei der Verlinkung zur Widerrufsbelehrung ein vorübergehender Fehler vor, wird die Belehrungspflicht des Unternehmers nicht verletzt, wenn der Verbraucher dennoch die Möglichkeit hat, von der Widerrufsbelehrung Kenntnis zu erlangen.
Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung bei einem Warenwert von unter 40,- Euro nur dann auferlegt werden, wenn dies vertraglich durch eine gesonderte Vereinbarung, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden kann, bestimmt wurde.
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03. Mai 2010

Zur Rechtswidrigkeit von AGB’s und Ticketaufdrucken, die eine Weiterveräußerung von nichtpersonalisierten Eintrittskarten untersagen

Urteil des LG Essen vom 26.03.2009, Az.: 4 O 69/09

Ein Aufdruck auf nichtpersonalisierten Eintrittskarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den Verkauf der Karten über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen untersagt, und dem Inhaber der Karte in einem Veräußerungsfalle den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung versagt, ist rechtswidrig. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit entsprechendem Inhalt stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Erwerber der Karte dar. Ein derartiger Kartenaufdruck greift zu tief in die Nutzungsrechte des Erwerbers ein. Die Betreiberin eines Internetportals zum Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ist vorliegend wegen Wettbewerbsverstößen erfolgreich gegen den Anbieter der Eintrittskarten vorgegangen.
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30. April 2010

AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten anwendbar?

Pressemitteilung Nr. 36/2010 zum Urteil des BGH vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 67/09

Verwenden Verbraucher einen vorformulierten Vertrag eines Dritten, so ist dieser nicht als vorformulierte Vertragsbedingung einzustufen. Die Verwendung des Formulars ist vielmehr das Ergebnis einer freien Entscheidung beider Parteien. Damit sind vorliegend die Vorschriften der §§ 307 ff BGB  nicht anwendbar.
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03. Dezember 2009

Formularmäßige Einwilligung zur Telefonwerbung ist unuzlässig

Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 312 O 436/08

Telefonanrufe zu Werbezwecken gegenüber Verbrauchern gelten als unzumutbare Belästigung. Begründet wird dies damit, dass der Schutz der Individualsphäre höher gestellt ist als das wirtschaftliche Gewinnstreben und dass es eine Reihe andere Werbemethoden gibt, die es nicht erforderlich machen, auch noch in den privaten Bereich des Verbrauchers einzudringen. Eine Einwilligung in allgemeine Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB darstellt. Die Einwillugungsklausel benachteiligt den Kunden, wenn sie sich nicht auf die Werbung bezüglich des angebahnten Vertragverhätnisses beschränkt, sondern ebenfalls die Möglichkeit für Werbung für sonstige Vertragschlüsse schaffen soll. Denn dadurch wird dem Kunden ein unüberschaubares Risiko aufgebürdet.
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27. November 2009

Schätzgebühren müssen ausdrücklich vereinbart werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2009, Az.: I-6 U 17/09

Die Einholung eines Sachverständigengutachten zur Wertermittlung von Darlehenssicherheiten ist allein im Interesse der Bank. Die Übernahme der "Schätzgebühr" durch den Verbraucher wird somit nicht als Teil der AGB Vertragsbestandteil, da diese auf Kosten im Interesse des Verbrauchers beschränkt sind. Eine Übernahme der "Schätzgebühr" durch den Verbraucher ist jedoch als allgemeiner Vertragsbestandteil zulässig.
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20. März 2009

Anklage gegen Abofallenbetreiber wegen Vorwurfs des Internetbetrugs nicht zugelassen

Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 17.03.2009, Az.: 6 K 1045/08 Dass ein Abofallenbetreiber die Angabe einer durch eine Anmeldung im Internet resultierenden Zahlungspflicht erst am Ende des unter der Anmeldemaske befindlichen Textes erwähnt und die Kostenpflichtigkeit dadurch nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, folgt nicht auch zwangsläufig, dass es sich um eine Täuschung handelt. Auch im Internet muss der durchschnittliche Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam lesen und prüfen.
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