Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung“

26. September 2022

Umfang der Pflichten einer Social Media Plattform bei Falschzitaten

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 08.04.2022, Az.: 2-03 O 188/21

Die Beklagte „Host-Providerin“ muss nicht nur die „Memes“ sperren, die unter konkreter Nennung der URL gemeldet wurden, sondern „vorbeugend“ das soziale Netzwerk auf alle identische und ähnliche persönlichkeitsrechtsverletzende „Memes“ überprüfen und diese sperren. Hierfür hat sie:

1. Durch automatisierte Erkennung, mit Hilfe eines dafür geeigneten Programmes, alle identische und ähnliche „Memes“ herauszufiltern und

2. In Form einer „menschlichen Moderationsentscheidung“ selber festzustellen, welche der „Memes“ dem Ursprünglichen so kerngleich sind, dass sie das ursprüngliche Falschzitat weiter verbreiten.

Weiterlesen
15. März 2019

Veröffentlichen von Zitaten aus Anwaltsschriftsätzen auch bei einem vom Anwalt ausgesprochenem Veröffentlichungsverbot zulässig

Mehrere Zeitungen gestapelt
Urteil des OLG Köln vom 13.12.2018, Az.: 15 U 42/18

Einer Zeitschrift ist es erlaubt Abschnitte aus einem Anwaltsschriftsatz als Zitat zu veröffentlichen, selbst dann, wenn der verfassende Anwalt dies untersagt. Zwar handelt es sich dabei um eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dieses überwiegt aber nicht gegenüber der Meinungsfreiheit des Verlegers. Dies gilt, sofern das Zitat eine zutreffende Wiedergabe von Äußerungen ist und nicht der Anprangerung, sondern der Berichterstattung über Themen von öffentlichem Interesse dient. Dabei ist auch zu beachten ob der sich äußernde Anwalt die geforderte Diskretion ernstlich erwarten darf. Den Presseorganen ist es zudem nicht zumutbar sich beim Verfassen jedes Beitrags darum zu kümmern, jede per Internet-Recherche mögliche Erkennbarkeit des Betroffenen zu vermeiden.

Weiterlesen
10. April 2018

Doch kein Sexualstraftäter: Google-Snippet erweckt falschen Eindruck

Finger zeigt auf Mann, der den Kopf in die Hände stützt
Urteil des OLG Köln vom 25.01.2018, Az.: 15 U 57/17

Eine anhand eines Algorithmus erfolgte Zusammenstellung eines Suchmaschinenergebnisses bestehend aus Überschrift und davon inhaltlich unabhängigem „Snippet“ kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Das Snippet zeigt bei Suchergebnissen unterhalb der Überschrift einen Ausschnitt der sich auf der Seite befindlichen Inhalte. In vorliegendem Fall war nach Eingabe des Namens des Klägers in der Überschrift eines Suchergebnisses auf einen „nicht therapierbaren Sexualstraftäter“ - eine Meldung, die nichts mit dem Kläger zu tun hatte - und im Snippet auf den sich „derzeit in B in Sicherungsverwahrung“ befindenden Kläger hingewiesen worden. Durch die konkrete Kombination wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handle sich beim Kläger um einen nicht therapierbaren Sexualstraftäter. Der Umstand, dass ein Internetuser den hervorgerufenen Eindruck durch Anklicken und Lesen der verlinkten Seite beseitigen kann, ändert am eingetretenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nichts.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a