Inhalte mit dem Schlagwort „Anhängen an bereits bestehendes Angebot“

03. August 2016

Keine Täuschung über die betriebliche Herkunft von Waren durch „Anhängen“ an bereits bestehende Angebote

gelbe Quietscheente, Badeente
Urteil des LG Düsseldorf vom 15.04.2015, Az.: 2a O 243/14

Eine Täuschung über die betriebliche Herkunft einer Ware liegt nicht vor, wenn es sich im Fall des sogenannten "Anhängens" an ein bereits bestehendes Produkt auf einer Onlinehandelsplattform tatsächlich um Waren desselben Herstellers handelt, diese jedoch mit verschiedenen GTINs (Global Trade Item Numbers) vertrieben werden. Diese Nummer weist lediglich auf unterschiedliche Bezugsquellen, wie z.B. Zwischenhändler hin, die bei geringpreisigen Produkten (hier: Badeenten) für den angesprochenen Verkehrskreis nicht von Bedeutung sind.

Weiterlesen
25. April 2014

Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 04.12.2013, Az.: 28 O 347/13

Derjenige, der sich an eine fremde Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder auf Amazon anhängt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht, da er die Lichtbilder nicht in eigener Person öffentlich zugänglich macht. Vielmehr nutzt er lediglich eine andernorts erfolgte öffentliche Zugänglichmachung für eigene Angebotszwecke. Es fehlt daher an einer täterschaftlichen Verletzung. Für eine solche wäre die Kontrolle über das Bereithalten des Bildes erforderlich.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a