BGH sorgt für Klarheit: Keine Haftung der Lufthansa für Flugausfälle wegen Pilotenstreiks
Nachdem die Deutsche Lufthansa 2010 zahlreiche Flüge wegen Pilotenstreiks strich, klagten zwei Kunden auf eine Ausgleichszahlung. Ihr Flug aus Miami nach Deutschland war von der Annullierungswelle betroffen. Untere Instanzen urteilten hierbei jedoch unterschiedlich - nun schaffte der BGH Klarheit und lehnte die Ausgleichzahlung ab.