Inhalte mit dem Schlagwort „Auslobung“

10. Juli 2014

„Sie sind ein Gewinner“ löst Zahlpflicht aus

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 04.07.2014, Az.: 11 U 23/11

Erweckt ein Unternehmer durch sein Verhalten den Eindruck, dass ein Verbraucher einen Preis gewonnen habe, hat der Unternehmer diesen Preis auch gem. § 661a BGB zu leisten. Die Zusendung eines Schreibens mit dem Inhalt, dass man "ein Gewinner" sei und der Hinweis auf einen Preis in Höhe von "20 x 1.000 € Bargeld" verpflichtet den Absender zur Zahlung des ausgelobten Preises. Auch der Geschäftspartner des Absenders, der Adressen geliefert sowie Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet und versandt hat, kann hierbei zur Zahlung verpflichtet werden.

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01. Februar 2010

Glücksspiel oder Rätsel: Der Millionengewinn

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 16.04.2009, Az.: 222 C 2911/08

Ob Rätsel, Glücksspiel oder Quiz - wer vertreibt sich nicht gerne die Zeit mit derartigen Spielen. Und wenn es dabei noch Geld zu gewinnen gibt - umso besser! Nicht umsonst zählen Rate- und Wissensshows im Fernsehen nach wie vor zum beliebten Unterhaltungsprogramm. Aber auch im Internet stellen zahlreiche Anbieter entsprechende Seiten zur Verfügung, auf welchen dem Nutzer gegen Beantwortung von Fragen ein Geldgewinn in Aussicht gestellt wird. Schade nur, dass einem der Freizeitspaß allzu oft getrübt wird.
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