Inhalte mit dem Schlagwort „eBay-Recht“

09. Juli 2013

Werbung mit Garantien auf eBay

Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: 4 U 182/12 Die Werbung mit Garantien auf eBay ist unzulässig, wenn nicht den verbraucherschützenden Vorschriften entsprechend der Inhalt der Garantie klar angegeben wird, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich sowie Name und Anschrift des Garantiegebers.
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01. Juli 2013

Werbung mit Garantie II

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 146/11 Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen.
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14. Juni 2013

Fehlende Inhaltsangabe bei Garantien wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 88/11 Ein Anbieter auf der Auktionsplattform eBay, der bei einem Kaufangebot eine Herstellergarantie vermerkt, jedoch keinerlei Ausführungen zum Inhalt dieser Garantie macht, verstößt gegen Sonderbestimmungen für Garantien im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gem. § 447 Abs. 1 S. 2 BGB und handelt zugleich wettbewerbswidrig.
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26. Februar 2013

Streitwert bei Bilderklau für eBay-Auktion

Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.02.2013, Az.: 3 W 81/13 Bei der Streitwertbemessung wegen Fotografien, die aus einer eBay-Auktion von einem Dritten ohne Einräumung der Nutzungsrechte erfolgte, muss der Wert des verletzten Rechts sowie Umfang und Ausmaß der Verletzung und das Verschulden des Verletzers, genannt Angriffsfaktor, berücksichtigt werden. Auf den Erlös des abgelichteten Artikels kann dagegen nicht abgestellt werden, auch weil dieser bei eBay oftmals großen Schwankungen unterliegt. Regelmäßig kann ich solchen Fällen der unberechtigten Nutzung bei Privatverkäufen ein Aufschlag von 100% für das Ausbleiben der Nennung des Urhebers addiert werden.
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18. Februar 2013

Deutsche verbraucherschützende Normen gelten auch für ausländische Anbieter auf deutscher eBay-Plattform

Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az.: 14 O 27/11 KfH III Ein niederländischer Händler, der seine Waren über die deutsche Auktionsplattform eBay.de anbietet und die Artikelbeschreibungen in deutscher Sprache verfasst, muss hierbei auch die deutschen Fernabsatzregelungen ordnungsgemäß umsetzen. Eine mit dem deutschen Recht unvereinbare Widerrufsbelehrung ist hierbei als Wettbewerbsverstoß zu erkennen, selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung den niederländischen Anforderungen genügen sollte.
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16. Januar 2013

Vorzeitige Rücknahme eines eBay-Angebots bei Beschädigung des Artikels möglich

Urteil des LG Bochum vom 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12 Eine eBay-Aktion kann vorzeitig durch die Rücknahme des Angebots beendet werden, wenn der Artikel eine nachträglich eingetretende Beschädigung aufweist. Aufgrund der wirksamen Rücknahme kommt dann ein Vertrag nicht zustande. Ebenso werde keine Schadensersatzpflicht begründet. Die Zulässigkeit einer solchen Angebotsrücknahme ergibt sich aus einer Gesamtschau der eBay-AGB und Hinweisen von eBay, die eine Rücknahme u.a. bei Beschädigung erlauben.
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14. Januar 2013

20 Euro Schadensersatz für Fotoklau bei eBay

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.10.2012, Az.: 23 S 66/12

Wird ein im Rahmen einer privaten eBay-Versteigerung verwendetes Foto von anderen Usern zur Präsentation ihrer Produkte geklaut, kann dies einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 20 Euro pro Foto rechtfertigen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich hierbei unter anderem nach dem für den Artikel erzielten Preis, der Häufigkeit der widerrechtlichen Nutzung sowie dem gestalterischen Niveau der Bilder.

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21. Dezember 2012

Unzulässigkeit von „Zirka-Lieferfristen“

Urteil des OLG Hamm vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12 Weisen die Vertragsbedingungen eines Online- bzw. eBay-Shops hinsichtlich der Lieferbedingungen die Klausel „angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)“ auf, so ist diese wettbewerbswidrig und kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Mit einer solchen Klausel werden verbindliche Lieferzeiten abgesprochen. Daran ändert auch der Klammerzusatz „Zirka-Fristen“ nichts. Dem Käufer muss es möglich sein, bei Angaben von Lieferfristen auf diese vertrauen zu können.
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